Geldfälschung und Unterschlagung: Student erhält Bewährungsstrafe

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Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.

Da wurden in der Vergangenheit schon viel höhere Strafen an Menschen verteilt, die unbewußt zur „Weiterverbreitung“ dienlich waren, also ohne eigene Beschaffung der Blüten - Opfer des normalen Zahlungsverkehr quasi!
…Da muß ich mich doch fragen, was in Pforzheim so geht?? Einen Erwachsenen in dem Alter (24 Jahre) auf Grund seiner geistigen Reife nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, kann ich mit leben!
Aber ein Strafmaß von 80 Sozialstunden ist ja noch um Welten darunter angesiedelt. Wenn man mit 14 erwischt wird beim Mofa fahren, bekommst du ja noch mehr Stunden und eine Führerscheinsperre von mind. 2 Jahren, wenn du Pech hast!
Solch ein Urteil kann man nicht mal mit dem Geständnis oder Reue begründen…Was kommt dann als nächstes?
Mord, aber mit Geständnis und vielen Tränen = 3 Jahre Bewährungsstrafe?? :wink:

Das Strafmaß liegt hier bei 10 Monaten Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe wurde zu Bewährung ausgesetzt und als Bewährungsauflage muss er nun noch 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Sollte er dies nicht machen könnte die Bewährung widerrufen werden.

OK…steht zumindest nicht im Text?! Dann hat man mindestens bei der Bemessung eine reale Strafe zu Grunde gelegt! Allerdings sind diese 80 Std. trotzdem affig in solch einem Alter… :wink:
Und jetzt, wo ich auch die Begründung für einen „minderschweren Fall“ kenne, schüttel ich erst recht mit dem Kopf!
Wenn er Glück hat, bekommt er die Stunden unterschrieben, ohne dafür einen Handschlag zu tun…?! Das hier trotz des geringen Geldwertes, eine sehr hohe kriminelle Energie dahinter steckt, wurde trotzdem nicht berücksichtigt…So sieht es aus, als das die Fallminderung zustande gekommen ist, durch die schlechte Quali der Blüten!