Geheimdienst: Bundestag legalisiert BND-Massenüberwachung erneut

Siehe @ https://www.heise.de/news/Geheimdienst-Bundestag-legalisiert-BND-Massenueberwachung-erneut-5999069.html

Und jetzt…???

Wofür ist denn sonst ein Geheimdienst / Nachrichtendienst im Land da? Außer für die Bespitzelung von ausländischen Bürgern / Institutionen im Ausland…

In der neuen Gesetzgebung wurden auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht mit übernommen, die z.B. lautet:

Mit seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht jedoch darüberhinausgehende Vorgaben gemacht, indem das Gericht vor allem den bis dahin nicht höchstrichterlich geklärten Geltungsbereich der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes definiert hat, heißt es in der Vorlage weiter. Demnach finde das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Grundgesetz-Artikels 10 auch auf Ausländer im Ausland Anwendung.

Siehe >>> https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-nachrichtendienst-830120

Danke fürs Posten!! @hcoin

Mit diesem Gesetz hat jeder Staatsanwalt / Richter in Deutschland die Möglichkeit, im Wege einer Amtshilfe beim BND sich Informationen über die Aktivitäten von dt. Bürgern weltweit zu beschaffen & diese ggf. strafrechtlich in Deutschland zu sanktionieren !!!

Wenn ich also einen Webshop auf den " Cayman Islands" legal betreibe, hat die dt. Judikative jetzt das Recht, sich Informationen darüber bei „befreundeten Geheimdiensten“ zu beschaffen und diese unabhängig von der indigenen Gesetzeslage trotsdem in Deutschland zu bestrafen^^

Frei nach dem Motto… Was in Souveränen Staaten legitim/legal ist, interessiert die dt. Judikative einen feuchten Katzenfurz !!!

Amtshilfe für deutsche Behörden (Justiz / Staatsanwaltschaften etc.) durch den BND war schon immer möglich, auch vor diesem Gesetz! Das man dies nicht oft genutzt hat, lag an den begrenzten Möglichkeiten des BND! Man hat sich von Seiten der deutschen Justiz aus, die Amtshilfe direkt im Ausland besorgt…bestes Beispiel war in letzter Zeit der Bust des Cyberbunker, wo deutsche Behörden durch niederländische und brittische Dienste und Polizeibehörden zum Erfolg geführt wurden!

Letztendlich ist der BND nach dem neuen Gesetz zwar rechtlich besser ausgestattet, aber noch genau so hilflos, wie zuvor! Das kann man im Heise-Artikel von dir doch direkt nachlesen. Siehe:

Da der Datenstaubsauger nicht trivial zu steuern ist, soll der BND dafür die Hilfe befreundeter Geheimdienste wie der NSA oder des britischen GCHQ in Anspruch nehmen können. Er „darf ausländische öffentliche Stellen zur Durchführung strategischer Aufklärungsmaßnahmen ersuchen“.

Wenn jetzt ein deutscher Staatsanwalt meint, es sich einfach machen zu müssen und den BND bittet, ihm rechtsverwertbare Erkenntnisse über einen deutschen Staatsbürger im Ausland zu beschaffen, frei dem Motto: „Wenn ihr sowieso schonmal da seit…!“
Dann ist das genauso falsch und nicht gerichtsverwertbar, wie vor dem neuen Gesetz!! Der deutsche Geheimdienst darf gar nicht darauf angesetzt werden, eigene deutsche Staatsbürger im Ausland zu überwachen und gegen diese zu ermitteln! Dafür gibt es schließlich schon andere Behörden / Dienste, wie z.B. Interpol und Konsorten. Der BND darf sogar nur in ganz besonderen Fällen die Möglichkeit in Betracht ziehen, gegen EU-Bürger zu ermitteln!!
Was alles unter der Hand läuft, kann für die deutsche Justiz allenfalls ein Hinweis sein, aber noch lange kein eindeutiger Beweis. Das wird auch so im neuen Gesetz formuliert und auch bei Heise wiedergegeben:

Dies sei unproblematisch, da die eingesetzten Selektoren die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssten wie beim BND. Persönliche Daten von Bürgern und Einrichtungen der EU sowie von öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten dürfen so etwa nicht „gezielt“ erhoben werden. Es gelten erhöhte Anforderungen.

Natürlich werden garantiert durch den bei Heise genannten „Datenstaubsauger“ auch Daten anfallen, die etwas zu deutschen Kriminellen aufdecken. Es kann aber nicht ohne weiteres verwendet werden im Anschluss! Erst recht nicht, wenn offiziell darum gebeten wurde per Amtshilfe beim BND.

Die Fälle, bei denen deutsche Staatsbürger in den Fokus geraten können (was auch vor der Novelle schon so war!), wären zum Beispiel folgende Situationen:

Strategische Aufklärungsmaßnahmen nach Absatz 1 Nummer 2 sind nur zulässig, wenn sie der Gewinnung von Informationen über das Ausland dienen, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind,
und zu deren Aufklärung das Bundeskanzleramt den Bundesnachrichtendienst beauftragt hat sowie tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie Erkenntnisse
gewonnen werden können

  1. mit Bezug zu den folgenden Gefahrenbereichen:
    a) zur Landes- oder Bündnisverteidigung sowie Einsätzen der Bundeswehr oder
    verbündeter Streitkräfte im Ausland,
    b) zu krisenhaften Entwicklungen im Ausland und deren Auswirkungen,
    c) zu Terrorismus oder Extremismus, der gewaltbereit oder auf die planvoll verborgen betriebene Durchsetzung politscher, religiöser oder ideologischer Ansichten ausgerichtet ist, oder dessen Unterstützung,
    d) zu internationalen kriminellen, terroristischen oder staatlichen Angriffen mittels
    Schadprogrammen auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von
    IT-Systemen,
    e) zur organisierten Kriminalität,
    f) zur internationalen Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über
    die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren und technischen Unterstützungsleistungen in Fällen von erheblicher Bedeutung,
    g) zu Gefährdungen Kritischer Infrastrukturen oder
    h) zu hybriden Bedrohungen,
  2. zum Schutz der folgenden Rechtsgüter:
    a) Leib, Leben oder Freiheit einer Person,
    b) Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
    c) Bestand oder Sicherheit von Einrichtungen der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages oder Bestand oder Sicherheit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages oder
    d) außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder
    e) gewichtige Rechtsgütern der Allgemeinheit, deren Grundlagen die Existenz
    der Menschen berührt.

Nun ja, erst das Polizeigesetz in Bayern und jetzt die ausgeweiteten Befugnisse für den BND. Der Staat wird sich leider noch mehr Rechte gegen die Bürger herausnehmen, auch wenn vieles davon wahrscheinlich sogar verfassungswidrig ist. Auch die Informationsbeschaffung wird weiterhin für Beamte vereinfacht.

Auch wenn mein Kollege über mir das Gesetz etwas verharmlost, muss ich dem trotzdem entgegen gehen. Auch das Polizeigesetz wurde damals verharmlost. Dennoch: Es ist ein Schritt in Richtung stärkere Überwachung und eine Vereinfachung von eigentlich sehr sensiblen Grundrechtsverletzungen. Solche Verfahren müssen außerordentlich geprüft werden und dürfen nicht einfach so angeordnet werden!

kann ich so nicht bestätigen! das, was dort steht sind ganz klare auslegung von gesetzen, die bisher so angewendet werden jeden tag. die neuerungen haben in ihrem jetzigen zustand zwar viel neuen text, letztlich aber keinen einfluss auf de facto diesen oben genannten massnahmen!
es mag sein, dass diese gesetzesnovelle nur zur vorbereitung für weitere tiefer einschneidende handhabungen dienen soll. soweit ist es aber noch lange nicht! es kommt noch hinzu, dass jetzt noch verfassungsbeschwerden zur aktuellen novelle offen sind. und wir haben ja erst letztens gesehen bei diesem ominösen klimaschutzgesetz, wie gut das bundesverfassungsgericht noch funktioniert…