Florian Post: Passwort-Herausgabe durch Tatverdächtige ist unerlässlich

Ist denn bisher ein Fall bekannt, wo jemand aufgrund von Schwarzkopien auf seiner Festplatte verurteilt wurde? Also der ganz normal Nutzer, bei dem man nur die Raubkopien gefunden hat. Kein Nachweis von Filesharing (P2P, ShareHoster, Usenet etc. pp) oder Verbreitung/Handel damit.

Wenn die fragen, dann hab ich das gekauft oder als Original geschenkt bekommen. Aber dieses Original hab ich verliehen. Verleihung von persönlichen Eigentum ist in Deutschland (noch) nicht verboten. Kassenzettel gibts nich mehr, hat mein Mutter/Oma/Freundin weg geworfen, der Hund gefressen ist mir abhanden gekommen (schon in der Schule konnte ich nie auf meine Arbeitsmittel aufpassen).

Wenn die Fragen wie ich mir soviel Filme, Musik, Software leisten kann? Hab ne große Familie, viele Freunde und wer hat der kann… :grin:

Einführend muss ich betonen, dass ich kein Jurist bin. Das ist also nur alles gut klingendes Halbwissen, was ich hier vom Stapel lasse. :wink:

Du musst hier das zivil- und das strafrechtliche Verfahren trennen. Bei den zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber geht es primär um Schadenersatz, den man gezahlt haben möchte. Bei einem reinen Download (also Share-, Streaming-Hoster, Usenet etc.) ohne eigene Verbreitung, wären derartige Verbindlichkeiten der Person sehr geringfügig. Die P2P-Abmahnungen sind ja nur deswegen so teuer, weil Du automatisch die Werke an Dritte weiterverbreitet hast.

Strafrechtlich gesehen spielt der reine Besitz der Schwarzkopien meist nur dann eine Rolle, wenn man die bei Dir in großer Zahl angetroffen hat. Das kann man natürlich nur, wenn deine Partition unverschlüsselt war oder es sich nicht um einen versteckten Container handelt.

Interessant wird es hingegen, wenn man wegen ganz anderen Vorwürfen bei Dir eine Hausdurchsuchung durchführt und die Polizisten schnell merken, dass sie mit den eigentlichen Tatvorwürfen nicht weit kommen. Dann kann es passieren, wie bei mir Ende 2014, dass man gezielt nach anderen Zufallsfunden sucht. Es ging damals laut Durchsuchungsbeschluss ganz klar um Urheberrechtsverletzungen. Gesucht wurde dann nach Card-Sharing bei Sky („Machen Sie mal bitte den Fernseher an“), gebrannten Schwarzkopien meiner Spielkonsole (wie gesagt, November 2014 auf einer Xbox One! - wie hätte das gehen sollen?), nach Drogen und last, but not least nach schwarzkopierten Musik-CDs im Auto etc.

Gut, die CDs, wenn es sie gegeben hätte, wären Urheberrechtsverletzungen und somit keine Zufallsfunde gewesen, das hätte noch gepasst. Laut Beschluss vom AG Köln ging’s aber um die illegale Verbreitung von E-Books. Trotzdem muss man sich darauf einstellen, dass es passieren kann, dass die Polizei wegen ganz anderer Tatvorwürfe bei Dir in die Wohnung kommt und plötzlich sucht man halt nach allem, was möglicherweise rechtsverletzend sein könnte. Polizisten sind auch Menschen, die stehen unter einem Erfolgsdruck. Die wollen natürlich auch nicht, dass sie nach der ganzen Vorarbeit und der Warterei auf den Beschluss, irgendwann wieder mit leeren Händen ins Revier fahren.

Ich denke, bei ein paar wenigen Werken, wo Du das Original nicht da hast, spielt das keine Rolle. Bei einem Zufallsfund mit 500 MP3s kommst Du hingegen schon arg in Erklärungsnot. Das nimmt Dir dann auch kein Richter ab, aber nur deswegen landet AFAIK niemand vor Gericht.

Wenn sie Dir etwas nachweisen können, worum es bei der Durchsuchung ging, addieren sich strafrechtlich gesehen, die Tatvorwürfe der Zufallsfunde zu den anderen hinzu. Das muss man halt auch mitbedenken.

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