Filesharing-Klage: Mutter trotz Aufklärung des Sohnes verurteilt

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Die Gerichte machen es sich immer einfacher. Das obige Urteil zielt einfach nur darauf ab, dass der Inhaber des Anschlusses haftet. Die „Störhaftung“ greift somit wieder im vollen Umfang. Anstatt durch z.B. mehr W-Lan-Angebote das Internet für jeden zugänglich zu machen, blockieren solche Urteil diese Bestrebungen. Es ist also nur möglich, durch absolute De-Anonymisierung andere in sein Internet zu lassen. Kontrollstaat pur.

Machen wir uns nichts vor, die Störhaftung vollumfänglich zu manifestieren ist nicht nur in erster Linie ein Interesse der Industrie, sondern auch des Staates, um z.B. politische Gegner aufzuspüren.

Ich denke, Andersdenkende werden nicht mithilfe von Paragrafen wie der sekundären Darlegungslast oder der Störerhaftung aufgespürt, dafür werden zumeist die sozialen Netzwerke genutzt. Du musst die Inhalte nur systematisch nach bestimmten Schlüsselwörtern durchsuchen, dann wird man schnell fündig.

Bei Waldorf Frommer gab es heute schon die nächste Freudenmeldung mit ähnlichen Voraussetzungen und dem gleichen Ausgang vor Gericht. Diesmal hatte ein Vater einen vorinstallierten weil gebrauchten PC seinem minderjährigen Kind überlassen und dann… Wunder oh Wunder, flatterte die Abmahnung ins Haus. Amtsgericht Mannheim vom 24.10.2018., Az. U 10 C 1006/18

„Zudem müssen sie alle genutzten Computer auf die Existenz möglicher Filesharingsoftware untersuchen“ Wie soll das funktionieren? Soll ich jetzt heimlich den PC meines volljährigen Sohnes durchsuchen? Wahrscheinlich würde ich mich damit sogar strafbar machen. Solche Urteile sind fernab jeder Realität

In dem Fall war der Sohn minderjährig. Aber grundsätzlich gebe ich dir recht!

Ich denke schon, dass ein Teil der „Meinungsverbrechen“ usw… aufgrund der oft praktizierten Anonymität garnicht anders von den Ermittlern behandelt werden kann wie im obigen Fall beschrieben.