Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder: Aufklärung muss umfassend sein

Kommentar von Vadder:
An der Pinnwand meines Kindes hängt ein Hinweisblatt. Darauf wird auf einer halben Seite über Uploads/Downloads/Filesharing/Streaming aufgeklärt. Es gibt auch ein Foto, das mein Kind am Schreibtisch und mit dem Hinweisblatt im Hintergrund zeigt. Schon irre, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss.

Kommentar von Noob:
Es geht doch hier der Justiz und den Lobbyisten nicht darum das Kind für seine Taten zu verurteilen, obwohl es als Erwachsener strafmündig geworden wäre . An das Kind kommen die Lakaien nicht ran also machen die Verfolger dies über den Weg der Sippenhaftung - scheinheilig verschleiert über Störer-/bzw. Betreiberhaftung!

Fakt: Niemand kann dem Staat somit vorwerfen Kinder vom Netz verbannen zu wollen. Trotzdem können sie sich an der Sippe insofern schadhaft halten. Wie im Straßenverkehr so im Internetverkehr?

NEIN, im Straßenverkehr kann sehr wohl dass Kind einen Schaden verursachen ohne dafür die Sippe haften zu lassen, denn die Aufsichtspflicht ist ja irgendwie begrenzt. Fragt da ein Rechtsverdreher nach Sippen-AGB’s, die vorher dem Kind vorgelesen wurden?

Ergebnis: Autofahrer haben keine Lobby. Internetfirmen haben eine Lobby und dieses verblödet unser im weitestem Sinne vom Lobbyismus abhängiges Rechtssystem!

Es gibt da aber noch so einen Fall - Beispiel:
Rumänische Großfamilien schicken gerne ihre Kinder auf Räubertour. Wo ist da die Sippenhaftung? Wo
die AGB’s? Darf es hier AGB’s geben?

Kommentar von Apollo_Vici:
thehackernews.com/2017/02/cloudflare-vulnerability.html

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