Filesharing: Beklagter verurteilt trotz Hinweis auf Defekt technischer Komponenten

Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharer trotzdem verurteilt, Erhebung der IP-Adresse fehlerhaft

Auf das Berufungsverfahren bin ich gespannt. Das Amtsgericht hat es sich, wie üblich, leicht gemacht.

Wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe, muß ein solcher Versicherungsschaden im Regelfall spätestens vier Wochen nach Eintritt des Schadens beim Versicherungsträger eingereicht sein, um überhaupt seinen Schadensanspruch geltend machen zu können!!
Beim eingereichten Regulierungsantrag muß das Datum des Eintritts eingetragen sein!

Wo wäre es denn für den Angeklagten ein Problem gewesen, eine Kopie des Schadensantrags oder eine ähnliche Bestätigung der Versicherung zu organisieren? Die hätte er dann doch nur vorzeigen müssen, wenn seine Aussagen dahingehend der Wahrheit entsprechen…
„Anschluß kaputt“ als Aussage zur eigenen Entlastung OHNE jegliches Beweismittel hat was von
Hardcore-Dämlichkeit !!!

Und dann auch noch ohne eigenen Anwalt, wenn man schon selber zu dämlich ist, sich selbst zu verteidigen…?!
Selber schuld, soll er doch bezahlen für SOVIEL Dämlichkeit…IMHO!
:wink: