Filesharing: Anschlussinhaber für schuldig befunden

Kommentare zu folgendem Beitrag: Anschlussinhaber bei P2P-Klage für schuldig befunden

Kommentar von :
Wird hier jetzt jeder Sieg von WF gegen Deppen wiedergegeben?
Die WF-Crew verliert durchaus immer wieder.
Nur eben nicht gegen Leute die der Meinung sind ein einfaches bestreiten der Tat reicht.
Grundsätzlich suchen die sich für die Klagen schon solche aus wo die Chancen hoch sind zu gewinnen.
Dann gibt es Gerichte wo die einen Bonus zu haben scheinen.
Bei anderen Gerichten wiederum kommen die nicht so gut weg.
Und eigentlich sind Urteile von Amtsgerichten gar nicht so interessant, da dort oft eine Revision folgt.
Das gilt für beide Seiten Abmahner und Abgemahnte.

Kommentar von roland:
Zweierlei Maß, während eine IP Adresse, die man auf unterschiedlichsten Arten erfassen kann, z.B. beim bloßen aufrufen einer Webseite, als „Beweis“ vom Gericht ohne Einschränkung anerkannt wird, werden die Beschuldigte unüberwindliche Hürden (für den Normalsterblichen) auferlegt, um seine Unschuld zu beweisen.

Rein Formaljuristisch, muss die Beschuldigte den eindeutigen Tatnachweiß gegen einen anderen führen, um für sich die Unschuld nachzuweisen.
Nicht nur das die „Unschuldsvermutung“ ad absurdum geführt wird, das Gerichte führen defacto eine Vorverurteilung gegen die Beschuldigte.

Mann muss sich nur an den RedTube Skandal erinnern, der nur „glimpflich“ für die beschuldigten ausging, weil Rechtsanwalt Thomas U. aus Gier eklatante Rechtliche Fehler beging.
Hätte er einfach die gesammelten IPs wie im obigen Fall genutzt, würde er heute noch gut mit Abmahnungen verdienen.

Kommentar von Ach me in Schreck:
Da ist er mal wieder, der weit verbreitete Irrtum dem auch ich lange unterlag.
Falls es stimmt was ein (angeblich) Rechtskundiger in einem anderem Fed geschrieben hat, dann gilt diese von dir erwähnte Unschuldsvermutung nur in strafrechtlichen Prozessen zu, nicht in Zivilrechtlichen, wo derjenige mit den besseren und Glaubhafteren Argumenten gewinnt.