Filesharing: 10 Jahre bis Abmahnung verjährt

Kommentare zu folgendem Beitrag: Abmahnung wegen Filesharing verjährt erst nach zehn Jahren

Kommentar von himen:
Wobei nach §195 nur 3 Jahre allgemein gelten…

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
„Wobei nach §195 nur 3 Jahre allgemein gelten…“

@himen: Das dachte ich mir auch… Da hat der Lobbyismus mal wieder volle Wirkung gezeigt, jetzt setzt man Copyright gleich mit Steuerhinterziehung. Again what learnt… Verstehen muss man die Gerichtsentscheidungen zu dem Thema glaub ich schon lange nicht mehr.

Kommentar von was?:
Ich dachte das war schon immer so?
-10 Jahre Lizenzkosten

  • 3 Jahre die Anwaltskosten

Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Habe dieses Silvester kräftig gefeiert. Meine KUW-Abmahnung von 2008 ist nun verjährt party :smiley:

Kommentar von Chineko:
Hab mit der Kanzlei Waldorf Frommer aktuell auch noch was zu klären, mal schauen was dabei rauskommt. Aber gut zu wissen das die einem noch 10 Jahre lang auf die Nerven gehen können. Rate auf jeden Fall jedem nix von denen zu Unterschreiben und direkt einen Anwalt aufzusuchen. Die Unterlassungserklärung macht einem mehr Probleme als das sie etwas bringt, außer natürlich dem Anwalt für den ist es quasi ein Freifahrschein.

Kommentar von :
@chineko
Ich weiß nicht wie es in deinem Fall ist. Aber wenn ich das richtig verstehe -
Zitat " dass Schadenersatzansprüche einer Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung eines Filmes erst nach 10 Jahren verjähren." ,
dann gilt nicht generell das ein Copyrightverstoss erst nach 10 Jahren verjährt. Vielmehr muss dieser Verstoss erst abgemanht werden damit diese Frist von 10 Jahren gilt. Geschieht die Abmanhnung nicht innerhalb von 3 Jahren (Möglicherweise gelten auch 5 Jahre, ich glaube ich habe solch ein Urteil hier irgendwo gelesen) , dann ist das verjährt.