Fahren mit THC im Blut gilt längerfristig als fahrlässig

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Kommentar von DerSkeptiker:
Eindeutig ein politisches Urteil, da es die medizinischen Aspekte (ignorieren der Fahrtüchtigkeit) vollkommen außen vor lässt. Demnach dürften die Grenzwerte bei Alkoholkontrollen auch als fahrlässig einzuordnen sein, da man ungeachtet der Fahrtüchtigkeit unter Einfluss eines Rauschmittels. Ein wirklich behindertes Urteil muss ich sagen.

Kommentar von Michael:
Kirchblick
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Kommentar von Boris:
Ein paar Tage. Unfassbar! Nach einem Joint bin ich nach spätestens 12 Stunden fahrtüchtig. Ok… Gericht, Richter, Polizei, sonstwas, dann sagen wir halt 24 Stunden. Aber Taaaage? Naja, da kann man wieder mal nur mit dem Kopf schütteln!

Kommentar von Berater:
Nehmt Keine Drogen dann braucht ihr euch über das Urteil keine gedanken machen!

Kommentar von DerSkeptiker:
„Nehmt Keine Drogen dann braucht ihr euch über das Urteil keine gedanken machen!“

Alkohol gehört auch zu den Drogen, du Schlaumeier, nur eben zu den Legalen!

Jedes Jahr haben wir tausende Tote durch Alkoholvergiftung und Unfälle wegen Alkoholeinfluss. Auch wenn diverse Studien zu den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkeht (aktiver Rausch) unterschiedlich ausfallen, lässt sich zumindest eine Tendenz erkennen. Nach maximal 48 Stunden wird man in seiner Fahrtüchtigkeit durch THC Rückstände im Blut nicht mehr beeinträchtig. Das ist durch Studien ein bewiesener Fakt. Ich finde es vom BGH einfach nur extrem bescheuert diesen Umstand zu ignorieren!

Jeder Mensch hat meiner Meinung nach das Recht auf Rausch, solange er niemanden gefährdet. Ein Verbot verletzt das Recht auf Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG.

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht

Deswegen ist der Konsum auch nicht strafbar, aber im Grunde ist das ein Gummiparagraph, da man das Rauschmittel besitzen, erwerben oder herstellen muss um es zu konsumieren.

Auch verträgt nicht jeder Alkohol und der Rauschzustand von Alk ist aus meiner Sicht auch extrem beschissen. Selbst im total bekifften Zustand fährt man noch besser als unter Alkoholeinfluss, da die motorischen Fähigkeiten lange nicht so beeinträchtigt werden wie bei Alkohol. Zudem hat THC keine derartige Persönlichkeitsveränderung (Agressivität) oder eine Enthemmung wie Alk zur Folge (z.B. risikobereites Fahren, Dinge tun welche man nüchtern niemals machen würde, usw.). Das Urteil ist einfach nur peinlich und zeugt von fehlendem Sachverstand, oder wie bereits schon erwähnt, wohl eher von politischer Correctness.

Hier eine Auswertung des DHV von insgesamt 13 Studien zu Cannabis im Straßenverkehr:

"Das wesentliche Ergebnis aller hier dargestellten Studien ist, dass Cannabis eine wesentlich kleinere Gefahr im Straßenverkehr darstellt als Alkohol. In manchen Studien wird eine Dosisabhängigkeit bei der Beeinträchtigung durch Cannabis festgestellt, in anderen nicht. Einige der Wissenschaftler gehen sogar davon aus, dass Cannabiskonsum gar keine nennenswerten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat.

Eine Rechtfertigung für die juristische Ungleichbehandlung mit dem für die Verkehrssicherheit gefährlicheren Alkohol, ergibt sich aus keiner der Studien. Dennoch darf man unter leichtem Alkoholeinfluss (bis 0,5 Promille) vom Führerscheinrecht unbehelligt am Straßenverkehr teilnehmen, während einem Cannabiskonsumenten unter Umständen der Führerschein selbst dann entzogen werden kann, wenn er nie berauscht gefahren ist.

Das Fahrerlaubnisrecht wird hier als Ersatzstrafrecht missbraucht, da der Entzug der Fahrerlaubnis viele Hanfkonsumenten stärker trifft, als ein Strafverfahren wegen des Besitzes einer kleinen Menge Cannabis."

Quelle: https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-im-strassenverkehr-unfaelle-durch-drogenkonsum#fazit

Kommentar von gunnar:
Wieso darf ich bitte mit Sativex (hoch dosiertes cannabis-öl mundspray)fahren?
Es gibt außerdem Studien die belegen das auch bei starkem Konsum keine verminderte Reaktionsfähigkeit vorhanden ist…
Jetzt wo man für Cannabis keine Ausnahmegenehmigung mehr braucht (auf Rezept)gilt das gleiche für Blüten…
hanfverband.de/nachrichten/news/studie-bescheinigt-total-bekifften-fahrradfahrern-fahrtauglichkeit

Ok nen Argument wäre: das man auf das Medikament eingestellt sein muss(Eingewöhnungsphase)
die 5,0 Ng Grenze wie in anderen Ländern ist da schon realer für „ungeübte“ FAKT IST PATIENTEN DARF VOR DEN BEHÖRDEN RAUCHEN—> https://www.youtube.com/watch?v=WF1koxSeq2c

Jetzt mal im Ernst: Wenn ich Gras rauche, soll ich angeblich nicht langsamer reagieren? Das glaube wer will, ich nicht. Interessante Studie, wer hat die bezahlt? :wink:

Es gibt eine Ausnahmeregelung: Für ein Rezept muss eine entsprechende Krankheit vorliegen. Ansonsten wird es nicht verschrieben. Einige Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit der Patienten, was das Führen eines Fahrzeuges verbietet. Warum soll das hier anders sein?

Bei einem Vollrausch durch Alkohol ist die Person am Folgetag auch nicht fahrtüchtig, sehe ich genauso. Über mehrere Tage hinweg wirkt weder die eine, noch die andere Droge. Von daher ist das Urteil tatsächlich „behindert“ und wahrscheinlich politisch motiviert. Nun ja, wer trotzdem das Zeug quamlt, Finger weg vom Steuer oder mit den Konsequenzen leben, sofern man einem den Lappen entzieht.

Kommentar von DerSkeptiker:
PS: Dem BGH-Urteil möchte ich noch ein aktuelles Urteil des BVerwG gegenüberstellen.

Richterspruch: MPU regelmäßig erst ab 1,6 Promille

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/04/07/richterspruch-mpu-regelmaessig-erst-ab-16-promille/

Ich gehe als Laie mal davon aus, dass fahrlässiges Handeln im Straßenverkehr in Verbindung mit Cannabiskonsum zum Führerscheinentzug und in einer MPU münden wird. Es ist schon erstaunlich, wie unabhängig die Fahrtüchtigkeit mit zweierlei Maß gemesen wird. Dieses Urteil bestätigt vor allem die Einschätzung des DHV, dass man das Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafrecht missbraucht, da anscheinend entscheidend ist, ob ein Rauschmittel legal oder illegal nach ist.

Was haben die bei der Studie denn geraucht? Zigaretten??!?? Natürlich ist meine Reaktionsfähigkeit stark verlangsamt, nachdem ich Cannabis konsumiert habe.

Was nicht zu verstehen ist, dass eine Droge (Alkohol), die nachweislich aggressiv und relativ schnell abhängig macht, legal ist. Und eine andere, die einen friedlich stimmt und nur eine psychische Abhängigkeit nachweisbar ist, die wird verboten. Muss man das verstehen?

Zum Thema keine Drogen: Dann dürfte man auch keine Zigaretten mehr rauchen, Kaffee trinken, Spielautomaten bedienen, im Internet surfen, Sex haben und vieles mehr. Das kann alles abhängig machen oder stimuliert meinen Körper zumindest, so wie Kaffee/Tee.

Kommentar von DerSkeptiker:
@Ghandy

Hier hast du die Begründung des BverfG. Heuchlerischer geht’s eigentlich nicht mehr. Der Logik der Urteilsbegründung kann ich in vielen Teilen echt nicht folgen.

Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090145.html

Noch etwas zur Belustigung zu diesem Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=Rm2sznC1dEA

Kommentar von gunnar:
Man muss seit März nicht mehr austherapiert sein d.h. der Arzt kann nach seinem ermessen verschreiben… auch „nur“ bei MIGRÄNE / ADHS und das auch direkt ohne vorher etliche andere Mittelchen probiert zu haben.

Der Unterschied zwischen den Sorten kann immens sein (im Gegensatz zu Alkohol)
z.B. bei sehr reinrassigen Indica(Schlaftabletten ähnlich) und Sativa(Koffein/Amphetamin ähnlich)

Man ist viel konzentrierter bei der Sache und lässt sich nicht so schnell ablenken…natürlich nur wenn man eingewöhnt und nicht übermüdet ist.
Wenn du mal früher um 2 uhr nachts voll betrunken auf ner party an nem joint gezogen hast und kotzen musstet, ist das kein Vergleich zu eingstellten Patienten.

Dann schaue dir mal Super High Me an…
Da erkennt man auch gut das Personen die eine Einstellungsphase hinter sich haben sogar im Nüchternen Zustand schlechter abschneiden!

Hier auch das gleiche diese Person fährt bekifft besser als nüchtern:
https://www.youtube.com/watch?v=q6Fcks7pla0

Hier ein Video von einem Doktor welcher früher sogar komplett gegen Cannabis war der auch Die Fahrtüchtigkeit bestätigt.
https://www.youtube.com/watch?v=n3MPbXWLtN8
(Dr. Sanjay Gupta of CNN shows that habitual cannabis users are safe to drive a car. They test 2 drivers, one a novice cannabis user and the other a habitual cannabis user. The more the novice smoked the more trouble he had driving. The habitual smoker however had no trouble driving. Sanjay also rode around with 19 year old Chaz after he had smoked and when asked Chaz says he feels „NORMAL“ )

Cannabis wird in den USA von ua. Football Profis verwendet.(Reaktionsvermögen wird da wohl groß geschrieben)

Es gibt auch einen mehrfachen Olympia Sieger(Deutscher) der mal von einem Szenemagazin interviewt wurde und täglich vorm Marathon-Training konsumiert etc…

Hier ist noch das Alte Dokument (seit März noch lockerer)

Hinweise für die Beurteilung der Fahreignung
Während der illegale Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) die
Fahreignung nach Anlage 4 Nr. 9.1 FeV ausschließt,
führt die Einnahme von Medikamenten nur dann zum
Ausschluss der Fahreignung, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens
unter das erforderliche Maß kommt (Anlage 4 Nr. 9.6.2 FeV).
Es gibt Substanzen, die als illegale Drogen konsumiert werden, aber auch im Rahmen einer
ärztlich verordneten Therapie als Medikament oder wie ein Medikament verschrieben
werden können: Hierzu zählen unter anderem:
Cannabis-Fertigarzneimittel
(z. B. Sativex, Nabilon, Dronabinol)
und
Medizinal-Cannabisblüten
mit Ausnahmegenehmigung der
Bundesopiumstelle)

https://cannabis-med.org/nis/data/file/verkehrsministerium_f%C3%BChrerschein_2015.pdf

Kommentar von gunnar:
sag ich doch :smiley:
Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach 2007

Die BASt kam zu dem Ergebnis, dass Defizite bei Gelegenheitskonsumenten bezüglich der Fahrleistung nur nach akutem Konsum auftreten. Es wurden keine Hinweise dafür gefunden, dass bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach akutem Konsum oder Abstinenz mit stärkeren Leistungsdefiziten zu rechnen ist als bei Gelegenheitskonsumenten. Deshalb ist eine Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsumenten beim Thema Straßenverkehr nicht sinnvoll. Mischkonsum mit Alkohol führt laut dieser Studie dazu, dass diese Verkehrsteilnehmer häufiger an Unfällen beteiligt waren als Personen, die nur Cannabis konsumiert haben. Ein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Blutcannabinoidkonzentration und den Verkehrsauffälligkeiten ergab sich nicht. Häufig wurde sogar eine geringere THC-Konzentration bei Fahrern, die in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, festgestellt, als bei Fahrern, die nicht auffällig wurden. Selbst die Polizisten und Blut entnehmenden Ärzte empfanden diese Personengruppe als weniger auffällig. Dies spiegelt sich auch in der rechtlichen Einordnung wieder. So waren die Cannabinoidkonzentrationen bei den Betroffenen, die nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllten, höher als bei den Straftatbeständen. Das Ergebnis lässt es als zweifelhaft erscheinen, ob das vorliegende Instrumentarium zur Erkennung einer häufig nur diskret wahrnehmbaren Cannabisbeeinflussung im Straßenverkehr geeignet und ausreichend ist. Quellen* Studie der BASt »Cannabis und Verkehrssicherheit«.

Kommentar von Marko:
Je nach Dosierung ist das THC eines Joints durchschnittlich 7 bis 12 Stunden lang im Blut nachweisbar, die Spanne reicht bis 27 Stunden. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH ist 3-7 Tage lang nachweisbar, bei regelmäßigem Konsum einige Wochen. Im Urin ist THC-COOH bei einem einmaligen Konsum 3-5 Tage und bei regelmäßigem Konsum 4-6 Wochen nachweisbar. In der Literatur wird von einem Dauerkonsumenten berichtet, der erst nach 77 Tagen wieder „sauber“ war, auch bei uns melden sich derartige Fälle. Die Nachweiszeiten schwanken also stark.

Bis ein regelmäßiger Cannabiskonsument unter den verkehrsrechtlich bedeutsamen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC / ml Blut fällt, kann es zwei bis 10 Tage Abstinenz benötigen.

Quelle: Deutscher Hanfverband

Kommentar von Schleusenkobold:
Nabend Lars,

habe ein wenig gewartet, ob es noch ein paar Kommentare gibt.
Das im Artikel geschriebene stimmt nur zur Hälfte! (Selbst schon ein paar mal durchlebt)

Wichtig für die Rechtskräftigkeit ist der Wert von „aktivem“ THC im Blut.
Der Konsum ist über Tage, Wochen, Monate, oder jahre je nach Lebensumständen nachweisbar!
Nachweisbar sind die Abbauprodukte des THC’s - „passives“ THC in Urin, Blut, Speichel, Haaren, etc.
Das ist aber schon lange nicht mehr relevant für die Rechtssprechung. Was nur zählt, sind die „aktiven“ THC Moleküle im Blut. (War zumindest beim letzten Mal bei mir so. Hatte mich mal mit der Ärztin, die Blut abnahm, unterhalten)
Abpinkeln reagiert minimal positiv, aber du wirst kriminalisiert! … 2 Wochen später kommt der „Freispruch“ per Post …

Die können da schon ganz genau nachprüfen!
Niemals „freiwillig“ abpinkeln!
und IMMER bei ner Kontrolle durch zivile Beamte nen Streifenwagen über 110 dazurufen :wink:

Gruß,
der Kobold