EuGH-Urteil: keine Filesharing-Haftungsbefreiung bei möglichem Familienzugang

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Kommentar von Lars Lollinge:
BGH-Loud: Kinder vorschieben von welchen eines Täter gewesen sei, man dies wissen aber nicht sagen wolle… und dann trotzdem haften müssen.

EuGH-BasteiLübbe: Eltern vorschieben welche Zugriff gehabt hätten, es nicht gewesen wären, aber irgendwie doch gewesen sein könnten… und dann selbst wohl trotzdem haften…

Bleibt lustig…

Kommentar von DerDirk:
„Nach Auffassung des EuGH müssen ‚Rechteinhaber über einen wirksamen Rechtsbehelf oder über Mittel verfügen, die es den zuständigen Gerichten ermöglichen, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen‘.“

Jaaa, bitte Waterboarding für den Anschlussinhaber, bis er den Schuldigen benennt oder alles selber zugibt!
Es kann ja nicht sein das hoch kreative Künstler wie Haftbefehl und co am Hungertuch nagen MÜSSEN.
Weil die fiesen Raubkopiermörder ihre guten Kunstwerke STEHLEN!