EuGH: Plattformen müssen nur Postanschrift von Uploadern herausgeben

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EuGH: Plattformen müssen nur Postanschrift von Uploadern herausgeben

„YouTube erklärte allerdings, die geforderten Informationen bezüglich der Wohnsitze der Uploader überhaupt nicht zu besitzen.“

Wenn die Plattformen die Postanschrift gar nicht haben, dann „müssen“ sie diese also auch nicht rausgeben.
Ich halte die Überschrift für schlecht formuliert, denn es ist die Regel das YT/Google nicht die Postanschrift von Urheberrechtsverletzern hat. Darum kann von einer Pflicht zur Herausgabe der Adressen auch keine Rede sein.
Das würde erst einmal eine Pflicht zur Speicherung der Adressen voraussetzen.

Und da sehen wir auch schon worauf wir uns in naher Zukunft einstellen dürfen…
Ich wette schon bald wird es entsprechende Diskussionen und Forderungen genau danach geben, natürlich aus Gründen der Sicherheit, des Anti-Terror Kampfes oder aus „gesundheitlichen“ Gründen.