Erst Attac, jetzt openPetition? Plattform fürchtet um Gemeinnützigkeit

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openPetition ist von den ganzen Pettions-Plattformen noch die beste. Der Rest, das sind alles Datenkraken, die total undurchsichtig sind und auf Interview-Fragen nur verschleiernd antworten wollten. Niemand wollte bekannt geben, woher das Geld kommt, womit sie arbeiten und ihre Leute bezahlen. Aber im gleichen Atemzug verlangen sie absolute Transparenz von allen anderen Institutionen und Politikern.

…openPetition kritisiert, dass die Politik mit zweierlei Maß misst. „Während Profitunternehmen weiterhin jede Ausgabe für ihre Lobbyarbeit von der Steuer absetzen dürfen, stehen Non-Profit-Organisationen Schritt für Schritt vor dem Aus“, heißt es.

Was hat denn nun die Argumentation überhaupt mit dem Thema „Gemeinnützigkeit“ zu tun?? Irgendwie stehen die sich doch selber im Weg! Sie müssen doch nur nachweisen können, dass ihr Wirken und Schaffen der Gemeinnützigkeit dient und das sie damit keinen Profit erwirtschaften, der als Gewinn betrachtet werden könnte.
Attac wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil sie mit ihrem Status politische Meinungsmache in EINE Richtung betrieben haben!
Die Gemeinnützigkeit soll ja allen Betroffenen zu Gute kommen. Wenn openPetition nun seine Arbeit in eine politische Richtung absolviert, fällt „alle Betroffenen“ ja automatisch weg, was in der logischen Konsequenz echt nicht mehr als Gemeinnützig betitelt werden kann !!!

Im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der gGmbH werden die gesellschaftsrechtlichen Strukturelemente der GmbH mit den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts verbunden. Neben den Anforderungen des GmbH-Gesetzes muss die Satzung die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts nach § 52 AO erfüllen, damit die Gemeinnützigkeit anerkannt wird.

  • Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben (oder mehrere solche Zwecke).
  • Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitäten zur Erfüllung dieses steuerbegünstigten Zwecks bestehen.
  • Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
  • Aus der Satzung muss sich ergeben, dass das Vermögen der Gesellschaft – mit Ausnahme der Stammeinlagen – bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sondern an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (Vermögensbindung). Eine Ausschüttung an die eigenen Gesellschafter ist nur dann zulässig, wenn diese selbst gemeinnützig sind.

Der Gesetzgeber fügte in der Anlage zu § 60 AO eine Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften ein. Obgleich die Finanzverwaltung teilweise eine wort-wörtliche Übernahme der Mustersatzung verlangt, geht man in der Praxis überwiegend davon aus, dass eine solche Formstrenge nicht verlangt werden kann.

Ist es nicht schlimm drum, ich glaube mittlerweile auch, das diese Petitions-Plattformen ehr der Zersetzung eines Staates dienen. Und im Hintergrund knallharte fremde wirtschaftliche/politische Interessen bedient werden. Das sieht man auch bei Wikipedia (König der Schrott-Informationsquellen) immer ganz schön.

Ich für meinen Teil habe mich vor Jahren aus diesen Netzwerken abgekoppelt, weil die Forderungen immer abstruser wurden.

Wikipedia ist für mich das Königland der Zeitreichen, die keinen Job haben und deswegen Zeit haben, Tage lang über Kleinigkeiten zu streiten.

Aber was die anderen Petitions-Plattformen betrifft. Ja, da hat ordentlich jemand Geld gespendet und die Einzelperson wird ein gezieltes Interesse damit verfolgen wollen. Das wird auch der Grund sein, warum uns niemand erzählen wollte, wer die Spender sind.

pushing…