Ermittlungsverfahren wg. Amazon Fire TV Stick über bravomercado.de bzw. eBay

Mir liegt eine Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Es geht um den Kauf und vermutete Benutzung eines manipulierten Amazon Fire TV Sticks. Der Empfänger hat den Stick über den eBay Account bravo-mercado (ehemals auch die Webseite bravomercado.de) erworben.

Offenkundig ist die Polizei dem Verkäufer Julian E-i--k- auf die Spur gekommen und „kümmert“ sich jetzt um die Kunden, die man in seiner Datenbank auffinden konnte.

Der Vorwurf lautet auf den Verdacht auf Verstoß gegen das UrhG in Tateinheit mit Computerbetrug gemäß Paragraf 106 UrhG, 263 a StGB.

Hat noch jemand bei bravomercado.de bzw. beim eBay Account bravo-mercado so einen Stick gekauft, um damit z.B. Sky illegal schauen zu können? Habt ihr von dem Anbieter schon einmal etwas gehört?

Interessant ist auf jeden Fall, dass man automatisch davon ausgeht, dass der Stick auch genutzt wurde, obwohl man dafür ja gar keine Beweise hat. Der Kauf ist nur ein Indiz für eine illegale Nutzung, kein Beweis. Diesen Unterschied behandelt das Schreiben der StA Landshut zum eigenen Vorteil lieber nicht.

Sind euch weitere Strafanzeigen bekannt?

bravomercadologo

Die angebotenen Produkte sind interessant zu lesen. Quelle Wayback Machine, Stand 2018.

Fire TV Stick 2 mit Mega Premium Jailbreak für 62 EUR

Fire TV Box 3 - 4K mit Mega Premium Jailbreak für 125 EUR

Umbau Service für 29 Euro

1 Jahr Premium IPTV für 60 EUR

@VIP Du bist doch der Spezi für Domain-Abfragen und Server-Krempel. Kannste mal nachschauen, ob der Verkäufer wirklich so dämlich war und hat die Webserver bzw. Domain über seinen Namen laufen lassen? Also eine deutsche Domain finde ich ja schon frech, oder halt dumm, je nachdem…

Vor allem hat er die deutsche Domain über Strato gemietet. Strato ist bei der Authentifizierung für Domainregistrierung sehr akribisch…
Fakt ist, dass die Domainregistrierung, sowie das Impressum der Seite auf den genannten J. Ei… gelaufen ist!

Ziemlich dumm der Verkäufer, dachte wohl dass so spezielle Geschichten niemandem so wirklich auffallen? Wirkt ja nicht auf anhieb kriminell. Zu den Käufern kann ich nur sagen, die nun Post bekommen, genau da mit dem Anwalt ansetzen, dass die Hardware ja nicht unbedingt benutzt werden musste und in dem Sinne dann auch keine Straftat vorliegt, der Kauf alleine stellt ja keine da?!

Ich bin kein Fachanwalt für Medien- oder Strafrecht. Aber der reine Besitz, bzw. Kauf, das halt ich für legal. Dabei brichst Du ja kein Urheberrecht. Das würdest Du erst tun, sobald Du das Gerät benutzt. Und das müsste die Staatsanwaltschaft Dir ja erstmal nachweisen.

Wenn das Gerät einsatzbereit im Regal steht und angeschlossen ist im Fall einer Hausdurchsuchung, sieht die Welt natürlich anders aus. Dann ist die Nutzung dokumentiert. Aber die verschicken ihre „Liebesbriefe“ ja ohne vorherige Durchsuchung.

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