Ermittlungsverfahren gegen Tarnkappe.info eingestellt: Lars Sobiraj doch kein Drogenbaron!

Kommentare zu folgendem Beitrag: Lars Sobiraj kein Drogenbaron! Ermittlungsverfahren eingestellt

n-bild (1)

– no comment –
:rofl: :rofl: :rofl:

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Weitere Reaktionen zum Freispruch…Sein süffisantes Lachen verheißt nichts gutes für die Unterwelt im Bergischen :bangbang:

01

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:+1: bleib standhaft und danke, dass du weiter machst. Les gerne euren Blog. Alles Gute!

Ab der Hälfte konnte ich nicht mehr vor lachen😂
Lars du böser böser Junge​:joy::joy:
Aber es freut mich das du jetzt wieder deine Ruhe hast.

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@Ghandy

Mal gut, daß keiner bei dir im Keller war :joy:

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Unerhört! Was da wohl an Schmiergeld geflossen ist. Ich glaub mein Aluhut pfeift!

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Zu dieser Wohnung gehört kein Keller, aber sie haben auch nicht danach gefragt :wink:

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Meiner Meinung nach ist das eibne echte Schwei… was die da gemacht haben. Schade, dass man den Richter und Staatsanwalt nicht strafrechtlich verfolgen kann (Verfolgung Unschuldiger)…Und noch nicht mal Schmerzengeld kann man bekommen…
Eigentlich gehören die zivil und strafrechtlich verfolgt…

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Schade, warum habe ich mich dann hier angemeldet? ^^ ne nur Spaß… Schön, dass du das durchgestanden hast! Neider gibts ja leider immer… Bleibt nur zu hoffen, dass die Cops das nun aufm Schirm haben und dass du bei der nächsten Verleumdung weniger Stress hast… Danke für deine / eure Arbeit hier!

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NSA informiert → Datenleck bei Wikileaks

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Hey, danke für deine Arbeit, RESPEKT und weiterhin viel Durchhaltevermögen!

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Wird weitergehen

und dann:

(Beleidigung entfernt!)

Die Gründe wahren schon immer nicht richtig, entweder wollte jemand dich fertig machen oder du hattest konkurenz als du bei gulli wahrst

So ist die Polizei, vor einem Jahr hatte ich eine HD wegen angeblichen Drogenhandels, über die Kindertafel, schon blöd wenn ein Mann Küchen Hygiene kann…
Mir wurde vorgeworfen das ich, als ALG2 Empfänger, für 360€ 100g Gras, in Durchsuchungsbefehl war es als „super silver shining Hace“ kaufen wollte zum „Gewinnbringenden“ Weiterverkauf.
Beschlagnahmt wurden 3 Bongs, 7,6g „eines Cannabisgemisches“ THC haltig 1 zu 1 gemischtes billig Weed, min. 180g CBD Hanf und mein PC Tower.
Peripherie: Monitor, Drucker, Tastatur / Maus und USB Sticks! durfte ich abziehen, dabei ist mir sogar, aus dem offenem Tower zu trocknende Mische raus gefallen ist wurde Ignoriert, auch meine letzten 20€ und mein NAS wurden nicht beschlagnahmt.

Beschissen find ich aber das ich keine Anwaltliche Hilfe bekam, trotz örtlicher Anfragen bei Anwälten.
Die haben mir nur den Psychologischen Dienst der Stadt geschickt, zwecks suizidgefahr…

Jetzt wurde ich, auch dank der örtlichen Anwälten, zu 40 Tagessätze a 20€ verurteilt, auch wenn ALG2 Empfänger einen Tagessatz 10€ haben.
Aber der Kram ist mittlerweile Rechtsgültig und ich hatte in einer Psychotherapie, vor dem Ganzen Kram abgemacht das ich über eine AGH zusammen mit dem Jobcenter den „Auszug von Mutters“ forcieren müßte, da ich aber, laut Jobcenter, einfach nicht bei der AGH gewesen sein soll, ich hatte einen Tag ohne Bezahlung / Versicherung (Ich war ja, angeblich, nicht da) in der Kindertafel aus Resten eine Fleischlose Carbonara gekocht, von der 2 Afganische Kinder sie „wie zuhause“ fanden.
Und wurde somit auch sanktioniert, auf den Wiederspruch wurde mir nochmals Vorgeworfen einfach nicht zur arbeit erschienen zu seien und außerdem ermittelte die Polizei gegen mich, weshalb die Sanktionen rechtens seien, als dann ca. 2 Wochen Später die HD war und ich dennoch keine Hilfe von Ortsansässigen Anwälten bekam habe ich resigniert, war nicht zur Aussage bei der Polizei, die Staatsanwaltschaft hatte mich nicht geladen und dann kam, nach ca 1 1/2 Jahren der Strafbefehl:
Wortlaut aus dem Strafbefehl:
Im Rahmen der durch richterlichen Beschluss angeordneten Durchsuchung in … fanden die Polizeibeamten neben Konsumutensilien unter anderem insgesamt 7,6 g eines Cannabisgemisches, über das sie zum zwecke des Eigenkonsums verfügten.
Ich habe jetzt insgesammt einen Einkommensverlust von ca. 1300€ und kann somit die nächsten 2 Jahre meine Therapie nicht beenden. Geplant war ein plus von ca. 650€ zur Bezahlung meiner Mietschulden, ich hätte damals nicht in NL arbeiten gehen sollen…

Mittlerweile, muß ich leider das Urteil und die Sanktionen Akzeptieren.
Schon Scheiße im ALG2 Bezug zu sein, als unwichtige Person, welche eine Krebskranke Mutter hat, ihr wurden ja nur 3 Rippen, eine Brust entfernt und einen Rücken Muskel, welcher jetzt ihre Brust darstellen soll. wärend dem oben genanten Scheiße, die Kindertafel bzw. die Jobtafel e.V. und das Jobcenter wussten von der Krebserkrankung.

Sei froh nicht in Schwerin zu leben, außer du hast Krebs, da wird dir der Arsch „gepinselt“ und hast auch ne „angenehme“ Chemo mit wenig Nebenwirkungen, meine Mutter hatte zugenommen und sah immer fit aus.

Ich hab den Text jetzt in ca 2 Stunden geschrieben, infos zugeführt und Teile Erklärt und anders entfernt.
Jetzt schicke ich den Text, ohne ihr zum x-tem mal durchzulesen raus.

mfg robby

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Gestern einen Brief von der Polizeidienststelle hier in GL bekommen. Angeblich hätte man gar keine biometrischen Daten von mir erfasst bzw. es seien landesweit keine vorhanden.

Komisch nur, dass ich im September daneben stand, als meine Daten in das System der Polizei und EUROPOL etc. integriert wurden. Und das inklusive Aufnahmen meines Gesichts, dem Scan aller Finger etc.

Toll, darf ich da Montag wieder anrufen und wahrscheinlich niemanden erreichen.

@Ghandy: Nicht zwingend. §81b StPO (Erkennungsdienstliche Behandlung) kennt zwei Varianten. 1. Für das Strafverfahren = sofortiger Abgleich ohne Speicherung. 2. Für die Zwecke des Erkennungsdienstes = Speicherung für künftige Abgleiche mit Spuren. Es sollte allerdings dokumentiert sein, nach welcher der beiden Rechtsgrundlagen gehandelt wurde.

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Meine Fingerabdrücke wurden wegen des Vorwurfs des Handes von BTM-pflichtigen Stoffen genommen. Von daher bin ich davon ausgegangen, dass man die nicht nur kurz abgleicht, sondern die Fotos bzw. die Abdrücke aller zehn Finger dauerhaft behält. Das hat mir der anwesende Polizist auch gesagt. Und halt, dass 4 Wochen nach Einstellung des Verfahrens ich das Recht habe, auf eine Löschung meiner Daten zu bestehen, damit EUROPOL, BKA & Co. diese biometrischen Daten nicht mehr zur Verfügung hat…

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Würde natürlich Sinn machen. Ich denke mal, dass du über deinen RA die Löschung beim LKA deines Bundeslandes beantragen kannst. Die sollten auch definitiv wissen, ob entsprechende Unterlagen gespeichert wurden oder nicht.

Danke, @Maddino ich frage meinen Anwalt diesbezüglich. Irgendwie kam mir die Aussage der Polizistin im Brief so merkwürdig vor.