ePrivacy-Ausnahmeverordnung bringt E‑Kommunikations-Überwachung

Kommentare zu folgendem Beitrag: ePrivacy-Ausnahmeverordnung bringt E‑Kommunikations-Überwachung

Wieviel „Nord-Korea“ darf es denn heute sein?

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Ja genau,
Heute dies und morgen die Gedankenpolizei.
Als Nächstes passt blos auf was ihr nachts so träumt.
Und das Ganze an den Pädophilen aufgehängt, wie primitiv.
Warum überhaupt rasieren sich so viele Frauen? Um wie kleine Mädchen auszusehen?
Und die andere Begründung: Bandenkriminalität und Ähnliches:
Halb Europa ist ein Paradies für die Mafia um ihr blutiges Geld zu legalisieren. Das hat aber nix mit Briefgeheimnis zu tun, sondern mit dem Jahrzehntelangen Versäumnis dagegen wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Danke an die Politik.
Gleichzeitig lässt man sich auch noch ganz legal Milliardenbeträge aus der Staatskasse klauen, und tut da nix dagegen. Irgendwie empfinde ich das schon als Kriminell, wenn Politiker Das Volk und den Staat nicht vor Schaden schützen.

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Pressemitteilung von Digitalcourage (ehemals FoeBud e.V.)

Digitalcourage kritisiert europäischen Beschluss zur Chatkontrolle

Digitalcourage kritisiert den absehbaren Beschluss des Europäischen Parlaments zur sogenannten Chatkontrolle. Die temporäre Befugnis für private Anbieterinnen und Anbieter von E-Mail und Messenger-Diensten, sämtliche Nachrichten auf Inhalte mit Bezug zu Kindesmissbrauch zu untersuchen, ist ein gefährlicher Präzedenzfall, der zudem die Opfer nicht schützt. Weiterhin besteht die Gefahr, dass, ähnlich wie bei anderen Überwachungsinstrumenten, die Inhalte der automatisierten Untersuchung kontinuierlich ausgeweitet werden.

Der Beschluss ist ein Angriff auf die vertrauliche Kommunikation von Bürgerinnen und Bürger und setzt diese faktisch einem unzulässigen Generalverdacht aus. Während immer mehr Kommunikation heutzutage online stattfindet ist dieser Eingriff in das „digitale Briefgeheimnis“ ein völlig falsches Signal.

Den Schutz von Missbrauchsopfern gegen Ihr Grundrecht auf geschützte Kommunikation auszuspielen ist keine Lösung. Automatisierte Überwachung kann klassische Polizeiarbeit in diesem sensiblen Bereich nicht ersetzen. Auch kann solche Massenüberwachung nicht zwischen potentiellen Straftätern und besonders schutzbedürftige Formen der Kommunikation differenzieren, z.B. von Opfern von sexualisierter Gewalt mit ihren Therapeuten oder Anwältinnen. Der heutige Beschluss gilt bis Ende 2022; die endgültige Verordnung soll im Oktober 2021 vorgelegt werden.

Wir erinnern an dieser Stelle noch einmal an die „Zensursula"-Debatte in Deutschland, bei der mit dem selben vorgeschobenen Grund der Verhinderung und Aufklärung der sexuellen Folter von Kindern, eine Zensursurinfrastruktur aufgebaut werden sollte. Damals gründete sich aus dem Protest heraus der Verein MOGiS e.V., „MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren“. Aus der Protestbewegung heraus gründete sich mit den Piraten eine Partei und zog in etliche Parlamente ein.

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