Eilmeldung: Die Boerse.bz - so war's laut Spiegelbest wirklich!

Kommentar von Watchdog:
Logisch.

Kommentar von Milton C. Hardcastle:
Ich glaube, es gibt da wenig bis keinen Zusammenhang. Die Vermutung liegt nahe, dass die GVU hier auch viele Fakten aufbläst. Die reine Tatsache, dass die boards, undzwar alle, weiterlaufen sagt doch schon alles. Es mag wohl 121 Hausdurchsuchungen gegeben haben, aber die Resultate werden mehr als dürftig sein. Ein Großteil der Sub-Tyson-IQ-Upper wird die links ohnehin nur kopiert und (re-)gepostet haben. Dass dies den Tatbestand des Zugänglichmachens erfüllt ist unbestritten, doch ohne die OCH Logs ist die Beweislage für alles Weitere wirklich dünn.

Die Dummheit der Menschen ist unendlich, sagte einmal Einstein. Ich glaube dennoch nicht an die Email Story. Da verging einfach zu viel Zeit, als dass dieser Hergang plausibel erscheinen kann: Postings ermitteln - Anbieter ermitteln - Email Adressen verknüpfen - IPs bei Mailprovidern anfordern - IPs wiederum bei ISPs anfordern. Selbst wenn es alles, zufälligerweise, deutsche IPs waren. Niemals!

Ich möchte die GVU und ihre staatlichen Handlanger keinenfalls unterschätzen, dennoch erschleicht mich langsam das Gefühl, dass die GVU Kampagne hauütsächlich auf Gerüchten beruht, die sie selbst gesäht haben. Das eigentliche Ziel haben Sie allerdings erreicht: Panik.

Es wird sich zeigen, wie schnell diese sich wieder legt. Ich vermute schnell. In einer Woche business-as-usual. Doch eines haben Sie erreicht: Die Leute werden von nun an wieder vorsichtiger sein.

Kommentar von Milton C. Hardcastle:
Who doesn’t like a good (s)tory? I endured the reign of „Red Ken“ Livingstone. Boris was a pleasure in comparison. Yes, I agree it is the best town in Europe and my heart is still in Hackney. Only the Council Tax I don’t miss.

Kommentar von vvolf69:
nette theorie. leider nur unmöglich das es tatsächlich so war. hättest
anstatt mit deinem imaginären berater mal mit nem juristen sprechen
sollen…

bei web.de und gmx kann jeder unter jedem beliebigen
namen ein konto eröffnen. die erheben keine identitätsnachweise. ein
name und eine adresse dort haben keinerlei beweiskraft, sind nicht mal
ein indiz für irgendwas. damit kriegst du keine richterliche verfügung
in deutschland zum betreten eines grundgesetzlich geschützten bereichs
und auch keinen zum aufheben des telekommunikationsgeheimnisses. dafür
brauch es „konkrete Tatsachen,
aus denen zu schließen ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung des
Beschuldigten oder des gesuchten Gegenstandes in den Räumlichkeiten der
betreffenden Person führt.“ (vgl. §103 StPO). ein verdacht allein reicht
bei weitem nicht, auch keine vermutung der klarname könnte identisch
mit der realen person sein. da brauch es deutlich mehr.

damit
kannst du diesen „artikel“, in ermangelung einer nicht diffamierenden
bezeichnung gestehe ich diesem machwerk das mal zu, in die tonne
treten…

ps: bei der staatsanwaltschaft in köln und in leipzig
haben zwei unterscheidliche gruppen ausgesagt und versuchen die schuld
auf die jeweils anderen abzuwälzen. sieht doch ein blinder das der ball
wie beim ping-pong hin- und hergeht. wenn du ernsthaft sowas wie ein
journalist sein willst, solltest du das beherzigen was ich auch lars
geraten habe: RECHERCHIEREN! dann prüfen. nochmal recherchieren und dann
erst publizieren. aktuell bekommst du zwar zulauf durch die ereignisse,
aber ohne qualität und seriösität hälst du die leserschaft sicherlich
nicht bei der stange auf dauer.

Kommentar von Tne Noob:
Eines kapiere ich nicht an dem Nachtrag aus der Szene
Wenn diese beiden nur mit VPN unterwegs waren, dann waren sie das sowohl beim Abfragen der Mails, als auch auf BBZ. Wo also ist dann der Unterschied beim recherchieren der Inhaber zu den IPs wenn sie überall mit VPN unterwegs waren?

Kommentar von Jarub:
Na, ham wa ´n Zwischenschritt vergessen?
Von der Boerse gabs die Mail, damit ging man zum Mailanbieter, der einem die IPs (kein Identitätsnachweis…) herausgab.
Mit diesen IP konnte man dann beim Provider jetzt genau was abfragen? (Quizfrage an dich…)

Kommentar von vvolf69:
und wie konstruierst du aus einem forumspost den nachweis einen uploads? wie konstruierst du daraus den nachweis zur gewerbsmäßigkeit? - darauf lautete nämlich der vorwurf, falls du es vergessen hast oder bisher nicht weisst: "gewerbsmäßige urheberrechtsverletzung §§ 106-108a UhrG.

du brauchst für die herausgabe der daten vom mailanbieter bereits einen richterlichen beschluß. das kriegst du nicht auf bloßen verdacht oder auf zuruf. dafür brauch der staatsanwalt schon weiterreichende belege die einen hinreichenden tatverdacht ergeben. für eine hausdurchsuchung liegt die hürde noch viel höher. da brauchst du handfeste beweise…

Kommentar von Jarub:
Wenn jemand etwas verlinkt, kann man davon ausgehen, das er auch weiß, was sich hinter dem Link befindet, unabhängig, ob er es jetzt selbst hochgeladen hat, oder nicht. Damit hat er wissentlich Copyrightgeschütztes Material weitergegeben.

Kommentar von vvolf69:
das ist kein beweis für irgendwas. das ist ne vermutung die du da
äußerst. die vermutung ist zwar naheliegend, aber das reicht lange nicht
aus für ne hausdurchsuchung. der könnte zum beispeil auch nur einen
„netzfund“ gepostet haben. das kannst du jetzt noch mantraartig weiter
wiederholen so oft du willst. fakt ist, der staatsanwalt hat nen
hausdurchsuchungsbefehl (sogar 121). der konkrete vorwurf ist
gewerbsmäßige urheberrechtsverletzung!

das ist nicht nur der
vorwurf, das kann der staatsanwalt auch beweisen und hat das auch getan,
sonst hätte er die hausdurchsuchungsbefehle nicht bekommen. der hat
mehr als nur vermutungen wenn der zum hausbesuich kommt. dafür hatte der
ganz konkret in mindestens einem fall eine komplette beweiskette
zusammen, von upload (zeitpunkt, ip, host, datei) über angebot
(zeitpunkz, ort, ip) bis zur vergütung (zahlungsbeleg) für jeden der
hausdurchsuchungsbefehle.

dahin kommst du nicht mit einer ip
oder einer e-mail von einem angebotspost in einem warezboard. dafür
brauchst du vor allem auch die daten vom hoster zum thema upload und
vergütung. wenn du dir das klar gemacht hast, dann schau dir mal an was
zuletzt los war in der szene und wie die warezboards und hoster
zusammenhängen. dann kommst du dahin zu dem was hier abgelaufen ist.
eine ip von nem e-mailanbieter ist ganz nett aber lange nicht genug.

educated
guess, ich mag keine spekulation aber ich denke die sachlage spricht
deutlich dafür das der zugriff auf grundlage von daten erfolgte die
sowohl von einem warezboard stammen als auch von dazugehörigen hostern.
die begrenzte anzahl und die willkürliche auswahl von uploadern sprechen
weniger für eine gezielte aktion um die szene zu zerschlagen. mein tip
ist da hat jemand eine begrenzte datenmenge genutzt um den eigenen kopf
aus der schlinge zu ziehen. das würde auch zu den vorgängen in der szene
passen in letzter zeit. wenn das so ist wird es sicher nicht bei der
einmaligen nummer bleiben.

an stelle von watchdog und lars würde ich in
diese richtung mal gründlich recherchieren. da kommt sicher mehr bei rum
als bei solchen unausgegorenen panikverbreitenden artikeln. die kratzen
zum einen nur an der oberfläche und zum zweiten sind die ziemlich
realitätsfern.

Kommentar von Jarub:
Die Voraussetzungen für eine HD:

> Voraussetzung für eine Durchsuchung beim Verdächtigen sind
> zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Straftat
> verübt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung
> besteht, dass der Zweck der Durchsuchung (s. o.) erreicht werden kann
> (konkretisierter Anfangsverdacht, § 102 StPO), aber noch kein hinreichender Tatverdacht.

Das Posten eines solchen Links ist damit schon ein Anhaltspunkt, das eine Straftat verübt wurde. Und auch das wissentliche Weitergeben von Copyrightgeschütztem Material ist nicht legal.

> der hat mehr als nur vermutungen wenn der zum hausbesuich kommt. dafür hatte der
> ganz konkret in mindestens einem fall eine komplette beweiskette
> zusammen

Hast du für die Aussage einen Beweis, den man allgemein hier im Internet zeigen kann, dass die HD in einem dieser Fälle mit einer solchen Beweiskette begründet wurde?

Kommentar von vvolf69:
zu punkt 1: weiß nicht wo du das her hast, aber das ist falsch. eine hausdurchsuchung steht deswegen unter richtervorbehalt weil es eine verstärkte sicherung des grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG darstellt. eine hausdurchsuchung ist regelmäßig ein schwerwiegender grundrechtseingriff. deswegen reicht eben nicht ein konkretisierter anfangsverdacht. sondern du benötigst einen konkreten tatverdacht, sprich wenigstens teile einer beweiskette. du mußt auch konkret angeben wonach du suchst. gerade verstöße hiergegen sind in den letzten jahren stark kritisiert worden durch das BVerfGE und kann bei missachtung sogar zur vollständigen nichtverwertbarkeit etwaiger bei durchsuchung gefundener beweise führen.

zu deinem zweiten punkt, ja gibt es. schau mal bei boerse.to rein. da hat ein user genaueres über die vorwürfe und die in der verfügung präsentierten konkreten tatvorwürfe gepostet. der user hat dargestellt das ihm zwei verfügungen vorliegen. das wurde dort von einem der boardbetreiber (argl) bestätigt, der geschrieben hat das ihm gleichlautende verfügungen von betroffenen vorliegen. in den verfügungen sollen konkret mit ip und zeit belegt angebotsposts, daten zu den uploads sowie daten zur vergütung aufgeführt sein und das im hohen zweistelligen oder sogar dreistelligen bereich. dazu kommt das es auch eine pressemitteilung der staatsanwaltschaft dazu gibt in der die tatvorwürfe benannt werden. bisschen viel für märchenstunde. :wink: aber du bist inzwischen in der diskussion hier inzwischen schon sehr weit von dem unsinn weg der in dem artikel über uns steht, den ursprünglich mal verteidigt hast. gedanken machen und etwas nachlesen lohnt sich offensichtlich. :slight_smile:

Kommentar von Jarub:
Ups, sorry, ist schon spät, hab ich doch glatt den Link vergessen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausdurchsuchung#Strafprozessuale_Durchsuchung

Zu 2.: Ein User hat gesagt… Ohne Beweise (öffentliche Kopie des Durchsuchungsbeschlusses, inkl. allem drum und dran, persönliche Angaben natürlich geschwärzt) ist das leider genauso nur Hörensagen wie das hier von Whatchdog propagierte, Wenn unter boerse.to sowas gepostet wurde, verlinke das bitte, denn ich habe keine große Lust, mich großartig in dem Forum aufzuhalten, da in mir immer noch der Verdacht besteht, das die Betreiber von boerse.bz auch hinter boerse.to stehen, und die (die Betreiber von boerse.bz) haben momentan nicht wirklich den besten Ruf.

Kommentar von Secret:
Welche alternativen benutzt ihr den nun?

Kommentar von Guest:
welche alternativen benutzt ihr nun?

Kommentar von Badewannenpirat:
Sky Deutschland, Watchever und den Saturn Markt. Schon seit 3 Jahren und die Quali und der Speed ist Top.

Kommentar von StarFace:
Viele haben hier scheinbar keine Ahnung ^^ Illegal ist nicht direkt der Upload ( auch wenn dies immer alle behaupten ), sondern das verbreiten des Contents :slight_smile: Hat auch mal ein Urteil gegeben was genau das besagt ! Mit dieser Information ist es eben doch möglich über Web und ISP an die Daten zu kommen, denn so reichen die Beweise schon !

Kommentar von StarFace:
„An einer entscheidenden Stelle hat sich der 5. Zivilsenat des Gerichts aber von einem früheren Urteil
distanziert: Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten
Werken an sich sei rechtswidrig, sondern das „öffentlich zugänglich
machen“. Und dies geschehe erst dann, wenn „die jeweiligen
Rapidshare-Links im Rahmen von Downloadlink-Sammlungen im Internet
dritten Personen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden sind“.“

Kommentar von StarFace:
Viele haben hier scheinbar keine Ahnung haben^^ Illegal ist nicht direkt der
Upload ( auch wenn dies immer alle behaupten ), sondern das Verbreiten
des Contents :slight_smile: Hat auch mal ein Urteil gegeben was genau das besagt !
Mit dieser Information ist es eben doch möglich über Web und ISP an die
Daten zu kommen, denn so reichen die Beweise schon !

„An einer entscheidenden Stelle hat sich der 5. Zivilsenat des Gerichts aber von einem früheren Urteil
distanziert: Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten
Werken an sich sei rechtswidrig, sondern das „öffentlich zugänglich
machen“. Und dies geschehe erst dann, wenn „die jeweiligen
Rapidshare-Links im Rahmen von Downloadlink-Sammlungen im Internet
dritten Personen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden sind“.“

Kommentar von PhistO:
Bezugnehmend zu ;„Hier eine erste Stellungnahme vom frühen Morgen aus der Szene:“ Was für eine komische Quelle aus der Scene hast du denn ? Die Schließung von Leecher hat mit den Busts NULL zu tun. Leecher hielt es nur zum jetzigen Zeitpunkt für das Beste selbst zu schliessen. Kein SMOD oder anderes Teammitlied von Leecher.to hat oder hatte irgendwas mit Warez zu tun. Das ist völliger Quatsch.

Kommentar von tk_0815:
Mal angenommen man hat in einem der Boards, egal ob mg oder bbz, einen Account ohne Post oder sonstige Aktivitäten, nur mit einer verfolgbaren deutschen Mailadresse. Reicht die reine Tatsache einen Account zu haben dazu die passenden IPs vom Mail-Provider zu bekommen und eine HD zu machen?