E-Book-Razzia: keine Akteneinsicht, keine Rückgabe der Beweismittel

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Kommentar von Karl:
Unglaublich, in anbetracht der Rechtslage!

Der § 147 der Strafprozeßordnung (StPO) wurde im Jahr 2000 geändert und Absatz 7 angefügt:

„(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. […] „

Absatz 5 wurde wie folgt neu gefaßt:

„(5) Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befaßten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, […], so kann gerichtliche Entscheidung […] beantragt weiden. […].“

Aus dieser Änderung ergibt sich nun erstmalig in der Geschichte des (deutschen) Strafprozeßrechts ein Anspruch des Beschuldigten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, und zwar, ohne daß es dazu einen Verteidiger bedarf

Die Akteneinsicht sollte unverzüglich gewährt werden!

Kommentar von hanss:
Ist das Überhaupt rechtlich zulässig, das Telefon und Internet wegen so einer „Lapalie“ abzuhören? das ist doch ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Darf das nicht nur bei schweren Straftaten passieren?
Frage: Kann das Internet überhaupt überwacht werden, wenn man nen proxy benutzt? Verbindungen werden ja verschlüsselt… Dann bräuchte man dochn Trojaner damit das get,. oder?

Echt ne Unverschämtheit… Typisch Bayern… :smiley:

Die können sich leider noch Zeit lassen, da die VErjährungsfristen gehemmt sind bei Durchsuchungen ersten Vernehmungen etc.pp
bis zu 10 Jahre… -.-

Das Abhören war laut meinem Anwalt zulässig. Spiegelbest hat E-Books in Massen (via TorBoox) verbreitet, das war keine Lapailie. Und ja, die können und werden sich noch Zeit lassen, leider.

Kommentar von hanss:
aber es ist sehr fragwürdig die Kommunikation abzuhören ohne einen Ansatz dafür zu haben, dass sie mit SpiegelBest in Kontakt stehen. Armes Deutschland, dass das dann zulässig ist.
Kann die Internetkommunikation abgehört werden, wenn man nen Proxy benutzt? also ohne Trojaner?

Kommentar von EiTeeXperte:
Ja ist zulässig, der Vorwurf war, so ich mich erinnere, schwere Bandenkriminalität.
Das muss nun im Laufe der Ermittlungen bewiesen werden.
Mal schauen was da rauskommt, vor allem bei der jeweils individuellen Schuld der Beteiligten.
Vermutlich nicht viel.
Die Nichtmöglichkeit einer Einsichtnahme in die Ermittlungsakten ist indes verwunderlich.
Das macht nur Sinn wenn die noch eine Chance sehen Spiegelbest zu erwischen und befürchten das Inhalte der Akten dies bei Bekanntgabe unterminieren. Dies wäre ein vollständig berechtigter Grund für die Verweigerung der Akteneinsicht…
Eine andere Variante ist, das in irgendeiner Form Mist bei der ganzen Aktion gebaut wurde und deshalb keine Möglichkeit mehr besteht den Hauptschuldigen zu erwischen oder die Geschnappten signifikant zu belangen.
Auch Staatsanwälte wollen Karriere machen.
Da ist es das Beste einfach zu warten und irgendwann einzustellen wen es keinen mehr interessiert.
Wenn die in dem Tempo weitermachen, sind vermutlich die Ersten verstorben bis da Ergebnisse vorliegen.

Er hat bei mir Artikel veröffentlicht. Kontakt bestand ohne Frage, das alleine ist aber völlig legal. :wink: Angeblich wurde die Überwachung der Internetaktivitäten nur auf zwei Webseiten beschränkt, das glaube wer will, ich nicht. Hätte ich andauernd einen VPN benutzt, wären sie sowieso leer ausgegangen. Aber so wissen sie, dass ich nichts Illegales getan habe, ist auch was wert…

Kommentar von Simon:
Da steht doch eindeutig: „… der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann…“. Vielleicht auf mal lesen (und verstehen!), was Du hier postest und bevor Du unverzügliche Akteneinsicht forderst.

Kommentar von Manuel Bonik:
So ähnlich sehe ich das auch. Da haben sich Verlage, Staatsanwaltschaft, Polizei von den Anwälten in was reinrennen lassen und konzentrieren sich jetzt auf Aussitzen.

Kommentar von EiTeeXperte:
Kleiner Nachtrag, wenn es sich um nichts ganz happiges handelt bearbeitet so ein Staatsanwalt und auch die Polizisten mehrere Vergehen gleichzeitig.
Da macht es von den Kosten und dem Arbeitsaufwand her keinen Unterschied, ob da ein Verfahren einfach nicht eingestellt wird aber praktisch keine Ermittlungen stattfinden und es besteht immer noch die Möglichkeit, das Kommissar Zufall weiterhilft oder einer die Nerven verliert.
So gesehen, ist eine Nichteinstellung des Verfahrens sinnvoll.
Nerven viele Anwälte kann das Kosten Nutzen Verhältnis schon wieder anders sein.
Irgendwann greift auch da die Verhältnismäßigkeit.
Die Betroffenen waren nach meinem Empfinden zwar nach geltender Rechtslage in Deutschland kleinkriminell aber mit Sicherheit keine ausgebufften Ganoven.
Ich denke mal das die das, so wie man den Hergang hier lesen kann, eher als Buchklub gesehen haben.
Es gibt eigentlich nur zwei die wirklich Dreck am Stecken haben.
Das ist ganz unzweifelhaft Spiegelbest und eben Rivalon, da der ja sogar nach eigener Aussage, das Ganze technisch betrieben hat.
Das heißt ohne Rivalon keine Ebookspender, kein Schaden.
Rivalon wird sich Straffreiheit zusichern lassen haben und Spiegelbest hatte inzwischen nicht nur genug Zeit gründlich aufzuräumen sondern konnte wen er gewollt hat sogar in aller Ruhe umziehen.
Da dürfte das Problem der Staatsanwaltschaft liegen. Geht Rivalon straffrei aus kann man einen kleinen Forenmoderator nicht so einfach mit Vorwurf X anklagen ohne zu riskieren das das schiefgeht.
Klagt man einen trotzdem an, muss man im Verfahren Fakten öffentlich nennen und spätestens dann kann man das spiegelbestfangen vergessen.

Rivalon ist ein privater Ermittler, der den Behörden den Betrieb der Server für Spiegelbest im Vorfeld angeboten hat, das war alles abgeklärt, wie ich hörte. Der geht eh straffrei aus.

Kommentar von EiTeeXperte:
Stimmt. Er gab ja sogar ein Interview im Spiegel.
Nur stellt sich dann die Frage ob alle Rechteinhaber der dort angebotenen Werke damit einverstanden waren. Neben den großen Playern gibt es viele Kleine. Die wurden mit Sicherheit nicht vorher ins Boot geholt. Da hätte man sich die Aktion auch sparen können weil dann jeder Bescheid gewußt hätte.
Fakt bleibt er hat die Grundlage geschaffen das dort Urheberrechtsverletzungen begangen werden konnten.
Er hat zwar von Seiten des Strafrechts nichts zu befürchten weil er einen Deal hat. Ob das zivilrechtlich genauso ist, ??? ?
Lässt man die Verfahren versanden stellt sich diese Frage nicht, da niemand an die Akten ran kommt und überprüfen kann was er genau dort getrieben hat.
Ich glaube auch nicht, das die Staatsanwaltschaft und die Polizei ohne Einverständnis der Betroffenen Eigentum oder Eigentumsrechte Dritter, in diesem Fall die Rechte der Autoren und Verlage welche nicht zu dem erlauchten Kreis derer gehören welche ihr Einverständnis gaben, einfach mal so zum erstellen einer Falle nehmen kann.
Genau das hat aber in dem Fall stattgefunden und ist in meinen Augen ein Skandal.
Die ihr Einverständnis gaben, werden sich inzwischen fragen ob das eine gute Idee war.
Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Zusätzlich hat es ja offenkundig nicht mal funktioniert.
Ich wäre jedenfalls nicht bereit mein Auto als Beutestück einfach mal so kostenlos und ungefragt zur Verfügung zu stellen, damit die Polizei eine Ankaufstelle für geklaute Autos betreiben kann und diese damit auch alles authentisch ist, auf nimmer Wiedersehen nach Kasachstan verschwinden und nach der Aktion der Autoklau weitergeht wie zuvor.

Kommentar von EiTeeXperte:
Nachtrag, den letzten Satz füge ich folgendes noch an:
…, weil die Zivilfahnder und ihre Zuträger keinen einzigen echten Kriminellen finden konnten sondern Zwölfjährige vom Schulhof angestiftet haben damit es überhaupt ein Ergebnis gibt.

Kommentar von Retaliate:
OK moment mal.

1.) Soweit mir bekannt ist dürfen deutsche Bullen eben KEINE Straftaten selbst begehen, um andere Kriminelle zu erwischen z.B. wie in Amiland selber Dope verchecken oder wie in dem Fall anzubieten Server für Kriminelle zu betreiben. Nach welcher Gesetzeslage haben die Bullen gehandelt ?

2.) Keine Akteneinsicht ? Keinerlei Auskunft, nicht mal gegenüber nem Anwalt ? Und der macht lediglich ne Art Petition, also ne schriftliche Bitte ? Mehr kann der nichts tun ? OK, entweder ist der Anwalt höchst inkompetent, also kein jüdischer Rechtsverdreher und kein Winkeladvokat á la Seoul in Breaking Bad oder er kennt die Gesetzeslage gut, aber weiß, dass es da keine Handhabe gibt gegen die Bullen. Das wäre natürlich mies. Aber hey, heutzutage kann man alles googlen, also sollte jeder mal nach der Gesetzeslage googlen.

3.) Alter. Im Jahr 2016, nach den NSA Leaks, nach den ganzen zig Infos bei netzpolitik.org und Kopp Verlag oder auch hier bei Tarnkappe sowie Heise, Golem & Co. gibt es immer noch Vollidioten, die ohne VPN chillen ? Ey, das 1. was ich mache, wenn mein PC hochgefahren ist, ist erstmal mein VPN einschalten. Sei es nur bei Youtube Clips kucken oder Mails checken. Es kann immer sein, dass ich spontan Lust bekomme was zu kommentieren oder auf ne Mail zu antworten von ner Behörde. Oder poste was Unschuldiges. So fucking schnell kann man heutzutage ne Anzeige oder gar House Durchsuchung kriegen. Leute ey - ohne VPN geht nix Mann ! Holt euch den Scheiß ! Gebt bei Google ein „torrentfreak vpn 2016“ dann wisst ihr wem ihr trauen könnt. Ich empfehle Cyberghost, sind sehr safe aber slow bei mir, hide.me zerstört alles ^^ Ist aber net ganz günstig

Tja, der E-Book-Klau geht ja auch weiter, als wäre nichts geschehen - mit oder ohne Spiegelbest bzw. TorBoox. Ich glaube auch nicht, dass die kleineren Verlage vorab gefragt wurden, ob sie mit der grenzwertigen Vorgehensweise (Honeypot durch privaten Ermittler) einverstanden sind. Ob Rivalon jemand zivilrechtlich ans Bein pinkeln wird, glaube ich allerdings nicht. Es ging ja letztlich darum, die Hintermänner zu fassen, was nur sehr oberflächlich gelungen ist. SB ist ja noch auf freiem Fuß.

Kommentar von Murmeltier:
Gibt es hier irgendwie mal was neues??

Kommentar von Fragen an Lars:
@lars gibt es hier immer noch nichts neues?
Du hattest doch schon letzten Sommer mit der Einstellung Deines Verfahrens gerechnet, oder?

Nein, die Durchsuchung war im Dezember 2014. Ich bzw. mein Anwalt hat noch immer nichts gehört. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass sich da noch etwas tut.

Kommentar von Danke:
Ist ja schon sehr merkwürdig! Also scheinen sie sich ja doch dort verrannt zu haben!

Naja, sie haben ihren Hauptverdächtigen (Spiegelbest) nicht bekommen, sonst wäre das Verfahren gegen die anderen Verdächtigen längst eröffnet worden. Die Durchsuchungen fanden im Dezember 2014 statt, das ist ewig her.