Cardsharing: Welche Strafen können mir drohen?

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Ergänzung:
Wenn man von der Polizei eine Vorladung bekommt, ist es besser überhaupt nicht hinzugehen, auch nicht mit Anwalt. Weil das sonst als Einlassung gilt, auch wenn man die Aussage verweigert. Meistens muss man da nämlich was untschreiben, dass man die Aussage verweigert hat. Schriftlich sollte man erst recht nichts dazu aussagen. Auch nicht draufschreiben, dass man es nicht war. Genauso wenig sollte man den Fragebgen zurückschicken, wenn drauf steht, dass dieser auch bei Nichtaussage zurück geschickt werden soll. Das ist nur Dummfang…

Der ganze Wisch geht sowieso zur Staatsanwaltschaft, egal ob man bei der Polizei ausgesagt hat oder nicht. Wenn man aber nicht aussagt, hat das den Vorteil dass man erstmal als unschuldig gilt und das Gericht, bzw. die Staatsanwaltschaft stichhaltige Beweise finden muss, damit es zu einer Anklage kommt.

Hat man sich jedoch vorher schon bei der Polizei eingelassen, ist dies meistens schon ein Grund für eine Anklageschrift. Bei einer Vorladung sollte man nur zur Polizei gehen, wenn man wirklich zu Unrecht verdächtigt wird. Da legt man Beweise vor, dass man es gar nicht gewesen sein kann und die Polizei stellt die Ermittlungen dann gegen denjenige erstmal ein.

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Wenn der Anwalt etwas drauf hat wird der einem sowieso dazu raten, daheim zu bleiben. Grundsätzlich gebe ich dir aber recht.

Wenn man als Zeuge vorgeladen wird ist das keine Garantie, dass sich dies während der Befragung nicht plötzlich ändert. Ich würde also auf jeden Fall derartige Termine nicht wahr nehmen, egal wie bedrohlich die Vorladungen klingen mögen. Wie gesagt, am besten auf jeden Fall einen guten Fachanwalt einschalten, dann ist man auf der sicheren Seite. Alles andere kann später echt teuer werden!

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