Moin Moin
Irgendwie scheint die Bundesbremse zu wirken
Hatte heute morgen kein Problem nen Parkplatz vor’m Laden zu finden.
Leute sind auch noch keine da. Jetzt warte ich noch, bis der Laden um 09:00 aufmacht,
und dann wird das ein richtig entschleunigter Tag
Wünsche allerseits einen schönen Wonnemonat … es geht voran
Am Tag vor dem 1. Mai war meine bessere Hälfte unterwegs. Da war zumindest die Hölle los. Verhungern ja alle direkt, wenn die Geschäfte mal einen Tag geschlossen haben. Das ist vor Weihnachten oder Ostern auch nicht anders.
Cool ist die Vorstellung, dass laut unserem Gesetzgeber das Virus am Abend ab 22 Uhr ansteckend wirkt und vorher nicht. Oder kann man sich etwa rund um die Uhr anstecken? In Köln ist sogar ab 21 Uhr der Shutdown aktiv, wie ich gehört habe.
Ich bin als Hundebesitzer, der auch mal in der Nacht oder am frühen Morgen raus muss, schon einmal beinahe von der Polizei erwischt worden. Ich ging also frech von unserer Sackgasse aus in Richtung Hauptverkehrsstraße (wenn man die hier in dem Dorf so nennen darf) und kaum war ich ca. 150 Meter vor der T-Kreuzung, kam schon ein Peterwagen langsam vorbei. Ich also stante pede um 180 Grad gedreht und so getan, als wenn ich ganz gemütlich zurück gehen würde. Die B*llen haben sicher meinen Hund samt Leine gesehen und sich gedacht: Ach was, der ist eh gleich wieder daheim, den lassen wir mal in Ruhe. Aber da wird einem schon anders.
Versorgung von Tieren - Gassi gehen ist erlaubt, sollte aber nur in Ausnahmefällen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr stattfinden.
Wenn es nach Frau Merkel und Co. gehen würde, würden diese sogar eine uneingeschränkte Ausgangssperre einführen. So wie es in Italien, Frankreich und Co gehandthabt wurde, soll heissen nur zur Arbeit und wieder zurück zum Haus bzw. zur Wohnung.
Letztlich ist das alles nur ein herumdoktern, mehr nicht!
Desaströse Regierungsarbeit von Bund, Land und Kommune!
Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Frankreich
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre. Nachts (19 bis 6 Uhr) sind Ausnahmen (z.B. beruflich bedingt oder dringende private Gründe) von dieser Regel enger gefasst als tagsüber (6 bis 19 Uhr, z.B. außerdem noch Einkäufe des täglichen Bedarfs, Spaziergänge im Umkreis von 10 km von der eigenen Wohnung).
Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden!
Dies nur einmal als Erklärung, was bei unseren Nachbarn als Ausgangsbeschränkung / Ausgangssperre aktuell definiert ist!
Und so hätte es Frau Merkel und Co. gerne gemacht …
Stand: 21. März 2020
(Edit: Hinweis!!! nicht mehr Aktuell.)
Es herrscht strikte Ausgangsperre in Frankreich. Seit Dienstagmittag der vergangenen Woche. Das Haus verlassen darf nur, wer einen entsprechenden Vordruck ausfüllt und unterschreibt und außerhalb seiner Wohnung immer mit sich führt. Fünf Ausnahmen gelten für die Ausgangssperre: Wer zwingend arbeiten gehen muss, weil er keine Möglichkeit zur Telearbeit und gerade in diesen Zeiten in dringend notwendigen Berufen arbeitet, wer einkaufen geht, wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, wer sich zwingend um Angehörige kümmern muss – oder auch wer etwas Sport im Umfeld der eigenen Wohnung treiben will oder mit dem Hund einmal raus muss. Der Ausnahmefall sportliche Aktivitäten wurde schnell eingeschränkt: Fröhlich pilgerten viele noch an die Strände am Mittelmeer oder fuhren in nahegelegene Wälder und Erholungsgebiete. Jetzt sind die meisten Strände gesperrt, auch viele Wälder und Wanderstrecken. Gejoggt werden darf nur noch im Umfeld von 1 bis maximal 2 Kilometer von der Wohnung, Fahrradfahren wurde mittlerweile untersagt. Das könnte noch weitergehen: In Italien wird derzeit das Verbot aller sportlichen Betätigungen außerhalb der Wohnung erwogen. Über 100.000 Polizisten und Sicherheitskräfte sind auf den Straßen, um die Ausgangssperre durchzusetzen. In nicht einmal einer Woche wurden im ganzen Land 867 695 Kontrollen durchgeführt und 38 994 Strafen verhängt, mit 135 Euro Bußgeld.
Allerdings ist die chinesische Regierung, wenn es um Ausgangsperren geht, auch nicht gerade zimperlich, um das Gelinde auszudrücken ^^
Keine Ahnung, woher dein Text stammt? Aber leider beherbergt der ein paar Fehler, bezüglich Frankreich.
Ab dem 3. April 2021 treten überall in Kontinentalfrankreich verstärkte Maßnahmen in Kraft. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie unter https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19
Zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr sind Bewegungen auf die folgenden Fälle beschränkt:
Bewegung in einem Radius von max. 10 km um den Wohnsitz
Körperliche Betätigung oder Spaziergänge
Bewegung innerhalb des Wohnsitz-Departements
Dringende Einkäufe, Abholung von Bestellungen
Begleitung von Kindern zur Schule
Besuch kultureller Einrichtungen oder Kultstätten
Behörden- oder Gerichtsgänge
Bewegung ohne Entfernungsbeschränkung
Berufliche Tätigkeit, Unterricht und Ausbildung, Aufgaben von allgemeinem Interesse
Gesundheit (Untersuchungen und Behandlungen)
triftiger familiärer Grund, vulnerable oder prekäre Personen oder Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderung
gerichtliche oder behördliche Ladungen
Umzug
Transit zu Bahnhöfen oder Flughäfen
In Kontinentalfrankreich gilt zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr eine landesweite Ausgangssperre.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus folgenden Gründen gestattet, wobei in jedem Fall eine Bescheinigung mitgeführt werden muss:
um sich von seinem Wohnsitz zu seinem Arbeitsplatz bzw. zu seiner Bildungseinrichtung zu begeben, oder um eine Dienstreise anzutreten, die nicht verschoben werden kann;
um Arztbesuche zu tätigen oder Behandlungen zu erhalten, die nicht aus der Ferne durchgeführt oder verschoben werden können, oder um Gesundheitsprodukte zu kaufen;
aus absolut zwingenden familiären Gründen, um hilfsbedürftige oder prekäre Personen zu unterstützen oder zur Kinderbetreuung;
für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen;
um gerichtliche oder behördliche Termine wahrzunehmen;
um auf Anfrage einer Verwaltungsbehörde an Aufgaben von allgemeinem Interesse teilzunehmen;
um im Rahmen von Fernreisen Bahn- oder Flugtransits durchzuführen;
um in einem Radius von maximal einem Kilometer um seinen Wohnsitz herum Haustiere auszuführen.
Sei es drum. Das war auch von damals ^^ (siehe Stand) also gute 13 Monate her.
(Hab mein Post davor mit ein Hinweis versehen)
Diesbezüglich werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dynamisch angepasst. Sollte man in Pandemie-Zeiten wissen, das Regeln von heute auf morgen geändert werden können.
Hier die damalige Quelle…
https://fr.boell.org/de/2020/03/21/frankreich-eingesperrt-und-alleingelassen
Solange man noch draußen Joggen gehen kann Zur Not einfach die Turnschuhe & Laufhose mit einpacken, wenn man einen Freund besucht, hängen bleibt und erst zuspät nach Hause läuft.
Ne Spaß bei Seite, zum Glück kann man überhaupt noch Joggen gehen oder mit dem Hund raus. (Hier sind ein paar Tipps zum Joggen)Gibt immer Plan B bei einem Lagerkoller.
Wieso denn joggen…laut Bremssystem kann doch jeder alleine auch von 22:00 bis 24:00 spatzwandern gehen. Das muss die Pozilei akzeptieren. Jegliche Art von körperlicher Bewegung ist in den zwei Stunden in Ordnung…man muß halt nur ALLEINE laufen.
Mittlerweile gehe ich mit Benny, wann immer mir danach ist. Hier auf der Straße ist sowieso nichts los. Außerdem habe ich mit der Corona-Gewerkschaft gesprochen. Infiziert wird erst wieder nach Schichtbeginn der Viren, also ab 8 Uhr morgens, vorher schlafen die alle. Mindestens so tief wie unsere Politiker.
Diese drei Produkte helfen auch bei der Pandemie-Bekämpfung. Zwar taugen die nicht wirklich zur Desinfektion, ABER zur Krisenbewältigung und Langeweilebekämpfung…
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert wird, das erste Mal seit ca. 10 Wochen unterhalb von 100, mit 96,5 angegeben
PS: Ich hab eine Berechtigung vom Arzt, ich darf legal rauchen und nein ich biete hier nichts zum verkaufen an, das ist ledeglich ein Bild aus dem Internet. Schon traurig, dass man das dazu schreiben muss