Boerse.bz: Geschichte einer Hausdurchsuchung - Ein Kontaktmann im Interview

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Kommentar von maxxi:
Ich war damals Betroffener der Razzia; ich soll knapp 500 Dateien angeboten haben. Mitgenommen wurden PC, Laptop, Kamera, handy: alles was ne Speicherkarte hat. Kamera und Handy bekam ich wieder. Verfahren wurde gemäß §51a Stpo eingestellt, wenn ich mit der Beschlagnahmung einverstanden bin. Datenträger wurden ausgewertet. Waren viele Filme, gecrackte Spiele, Softzware etc. drauf… Glück im Unglück…

Kommentar von Kunstsoldat:
Also müssen die Ermittler zum Ermittlungszeitpunkt das geschützte Material herunterladen können um den Strafantrag zu stellen?! Ich hätte jetzt angenommen, dass es ausreicht zu sehen, dass dort im Forum geschütztes Material präsentiert wird, egal ob sich dieses noch auf dem jeweiligen Hoster befindet oder schon gelöscht wurde.

Kommentar von SPOOF:
Langeweile mach sich breit…

Kommentar von 12121212:
Lars, wieso schaltest du meinen stink normalen Kommentar nicht frei ?

Ist passiert. Allerdings habe ich auch noch ein echtes Leben und hänge nicht 24 Stunden vor dem Computer, sorry.

Kommentar von Schmunzel:
Ist Dein Kontaktmann der mit dem zusammen Du den Potcast gemacht hast?
War übrigens nicht schlecht :-).
Haben die überhaupt irgendjemand verurteilt oder ein weiterführendes Verfahren eingeleitet?
So gesehen hätten die einen riesigen Aufwand für nichts betrieben und den einzigen echten Täter, sprich S.K. laufen lassen obwohl sie in hatten.
Versteh einer die Staatsanwaltschaft.

Kommentar von karl:
Ich hab verständnis dafür, dass man in der Ermittlung unbedingteinen „Status“ haben will, der einem ein gutes Gefühl gibt. Jedoch ist eine Einstellung bei weitem nicht unbedingt das Ende einer Ermittlung.

Eine Einstellung bedeutet in jedem falle, dass es zu wenig Beweis material gibt um die Anklage zu stützen. Somit steht deine Unschuld garnicht fest, es ist nur nicht möglich, dir deine Schuld zu beweisen.
Sollten irgendwann Beweise auftauchen, die die Damalige Anklage untermauern, ist es für einen Staatsanwalt/richter möglich, dieses verfahren wieder aufzunehmen.

Ich halte es für ratsam, sich Polizei und Justiz im rahmen des Gesetztes zu wiedersetzen.
Filme, gecrackte Spiele, Software die runtergeladen wurde etc. stellen keinen Rechtsbruch dar.
Sind somit für Polizei und Justiz uninteressant.

Antonia macht hier keine Podcasts. Aber danke der Nachfrage. :wink:

Kommentar von maxxi:
Hi,
das Verfahren wurde endgültig eingestellt( nicht vorrübergehend). Das stand im Einstellungsbescheidt. Eine WIderaufnahme ist NICHT möglich (steht im Gesetzestext). Lediglich wenn es um ein Verbrechen geht ( Mindeststrafe 1 Jahr). Ob die Beweise für eine Verurteilung gereicht hätten, ist schwer zu beurteilen. Die Unschuldsvermutung gilt weiter bei Einstellung gegen Auflagen… Wird einem nur keiner glauben…

Kommentar von ftime:
Mein Ergebniss der ganzen Sachen waren 750€ bezahlen und keine Einträge dazu bzw Vorstrafe… Bin für den Kickiekack also eher schlecht weg gekommen.

Kommentar von blui:
Hast du deine Sachen wieder bekommen? Oder waren die alle weg?

Kommentar von Schmunzel:
Asche auf mein Haupt. :slight_smile:

Kommentar von kathi:
Wie viele Dateien sollst du angeboten haben? Und was haben die alles mitgenommen?

Kommentar von Werner P:
Mit welcher Begründung verweigert man die Herausgabe von Laptop und PC? Man kann doch die Platten ausbauen. Schikane?

Kommentar von ftime:
Wieviel Datein es waren kann ich nicht mehr genau sagen, Komme an die Unterlagen gerade nicht ran. Es wurde der Rechner, Kreditkarte, Modem (warum auch immer) und 20-25gebrannte xbox-spiele mitgenommen + bissel unwichtiges Kleinzeug, USB-Sticks durften bleiben :smiley: … nach dem ich den Deal annehmen mußte, konnte ich mir alles, PLUS die gebrannten xbox-spiele (welche erst mit viel TAMTAM und geschrei beschlagnahmt wurden) wieder abholen.