Hallo BitTrail,
da in ihrem Unternehmen anscheinend das Vertrauen und somit auch die Transparenz, als Grundlage ihrer Geschäfte angepriesen wird, ergeben sich mir einige Fragen dazu!
Grundlagen meiner entstandenen Fragen:
UG (haftungsbeschränkt):
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist für Gründerinnen und Gründer kleiner gewerblicher Unternehmen, insbesondere Dienstleister, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen
Die UG (haftungsbeschränkt) wird von mindestens einem Gesellschafter gegründet. Das Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Wobei sich die Kapitalhöhe immer am konkreten Bedarf orientieren sollte, denn eine unzureichende Kapitalausstattung birgt immer auch eine hohe Insolvenzgefahr.
Es gelten die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes. Dazu gehört auch die Insolvenzantragspflicht, deren Verletzung strafbar ist und die Geschäftsführer in die persönliche Haftung bringt. Gegenüber Gläubigern haftet die UG – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, allerdings gibt es Ausnahmen. Beispiele: Gesellschafter haften zusätzlich mit Privatvermögen bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (z.B. bei bestimmten Schadenersatzansprüchen).
GbR
Eine GbR oder BGB-Gesellschaft kann von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden. Der GbR-Gesellschaftsvertrag wird schriftlich oder mündlich geschlossen.
Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist ausreichend. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings empfehlenswert
Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Eine GbR wird nicht im Handelsregister eingetragen. Handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, muss sich jeder Gesellschafter beim Gewerbeamt anmelden. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, müssen sich die Gesellschafter nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern brauchen nur beim Finanzamt eine Steuernummer für die GbR zu beantragen.
Hinweis: Grundsätzlich wird die GbR „automatisch“ zur OHG, wenn durch die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betrieben wird. Ein Handelsgewerbe in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB)
Diskrepanz:
Bei der Durchsicht ihrer AGBs ist mir folgendes aufgefallen, was mich ein wenig stutzig macht!
Als Vertragspartner wird der Kunde und Andreas Isel, Pascal Hagl, Michael Englhart, Daniel Resch GbR Adresse: Am Anger 7a, 83346 Bergen Steuernummer: 156/164/21406 genannt und nicht die BitTrail UG (haftungsbeschränkt) Am Anger 7a 83346 Bergen !!
Übrigens ist das schon formell ein Fehler, da in ihrem Fall die GbR ja eine OHG wäre (siehe Hinweis oben), was Verträge für ungültig erklären könnte.
Warum ist nun der Vertragspartner ein anderer, als die Firma BitTrail selber ?? Da würde mir folgendes theoretisches Szenario als alleiniger Grund einfallen:
Trotz ihres Haftungsausschluss in den AGB, gbt es ja nunmal rechtliche Schritte, die ein Kunde per Gerichtsurteil etc. gegen sie geltend machen kann. Da es dabei in ihrer Branche direkt um Finanzen geht, werden in einem solchen Fall natürlich Schadensersatzansprüche gegen BitTrail seitens des Kunden anstehen!
Die UG müsste in eiem solchen Fall durch den Geschäftsführer bzw. durch die Kapitaleinlage für die Zahlungen haften!
Die GbR (OHG) haftet direkt über die persönlichen Finanzen der Gesellschafter - sollten diese nun z.B. einen Offenbahrungseid leisten, dann war es das für den Kunden mit finanziellem Schadensersatz !! Findet man sehr häufig bei Handel / Dienstleistungen im Internet! Das mag rein rechtlich, als Grauzone, noch in Ordnung sein…
Ich möchte nicht irgendwelche Unterstellungen hier aufstellen !!
Da ihr Unternehmen allerdings als sogenannter Finanzdienstleister auftritt und sie sich durch absolutes Vertrauen und Transparenz auszeichnen wollen (und damit auf Kundenwerbung gehen), würde ich gerne ihr transparentes, öffentliches Statement dazu hier lesen…