BGH-Urteil: Internetprovider zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet bei Urheberrechtsverletzungen

Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH-Urteil: ISPs müssen bei P2P-Abmahnungen IP-Adressen speichern

Kommentar von Tenebrae:
Gibt es eigentlich aktuelle Daten darüber welcher Provider wie lange speichert?

Kommentar von threepwood:
@ Tenebrae
das würde mich auch interessieren, schätze die grossen auf jeden Fall länger

Kommentar von Your House Is Mine:
„Es könne nicht dem Belieben des Providers überlassen werden: „in Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung die Auskunftserteilung unmöglich zu machen und damit den Anspruch des Rechtsinhabers gegen den Verletzer zu vereiteln.““

Und der Provider soll dann von jedem Hansel schlucken, das er der Rechteinhaber ist? Derb lächerlich das Urteil.

Kommentar von Drogo:
https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Gesammelte_Ausk.C3.BCnfte

Kommentar von DiDaDatenhannes:
Leider sehr alte Daten.
Ist es im Moment nicht verboten, Daten zu speichern?