BGH-Urteil: Erben bekommen Zugang auf Facebook-Konto

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Kommentar von Watchtower:
Ein Paradebeispiel dafür, wie unsensibel Konzerne reagieren wenn keine klingende Münze dabei heraus springt.
Rechte der Nutzer, Rechtssicherheit…blablabla

Wie die jüngsten Beispiele zeigen, interessieren die Rechte der Nutzer Fratzenbuch einen Dreck, wenn sich damit etwas verdienen lässt.
Welches Statement hätten Sie wohl abgegeben, wenn der BGH anders entschieden hätte ?

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Die Frage ist immer, wen digitale Ichs anderer Leute interessieren. Ich wüsste nicht, was meine Familie mit meinen Logins anfangen würde/ sollte…

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

„Ein Paradebeispiel dafür…“

…wie digital degeneriert und verblödet die Gesellschaft mittlerweile ist. Tagsüber malochen und nach Feierabend ab in die Parallel- und Scheinwelt des Cyberspace. Kein Wunder, daß die Kinder genauso verblöden und dem Beispiel ihrer Eltern folgen.