Betrüger benutzt App-Tester, um echte Bankkonten für seine Sache anzulegen!

App-Tester sollten Bankkonten für Betrüger anlegen

Mit der Masche soll ein 23-Jähriger mindestens 210 Konten für kriminelle Machenschaften angelegt haben.
Der Mann aus Hannover soll gutgläubige Internetnutzer als App-Tester rekrutiert haben. Diese sollten im Rahmen eines vorgetäuschten Produkttests das Video-Ident-Verfahren verschiedener Apps auf Sicherheit und Kundenfreundlichkeit überprüfen. Die persönlichen Daten der Tester und deren Video-Identifikationen soll er jedoch genutzt haben, um Konten bei verschiedenen Kreditinstitutionen zu eröffnen. Teils sollten die App-Tester selbst Konten in Online-Banking-Apps anlegen, um vorgeblich die Benutzerfreundlichkeit zu testen. In manchen Fällen sollen auch Konten bei Kryptowährungsbörsen eröffnet worden sein. Für ihre Mitarbeit bei den vermeintlichen Tests sollen die App-Tester eine geringe Provision erhalten haben. Gegen den Angeschuldigten wurde nun Klage erhoben.

Insgesamt soll der Angeklagte mit dieser Masche mindestens 113 Personen aus Deutschland und Österreich getäuscht und 210 Konten angelegt haben. Gewonnen habe er die App-Tester über eigens eingerichtete Internetseiten wie theworldofapps.net, erklärt die Zentralstelle Cybercrime Bayern.

Die Konten soll der Angeklagte gemeinsam mit bisher nicht identifizierten Mittätern für betrügerische Online-Geschäfte genutzt haben. Insgesamt sollen den Konten über 560.000 Euro gutgeschrieben worden sein, darunter auch die Erträge von Phishing-Angriffen auf Kunden von Sparkassen und anderen Banken.

Umfangreiche operative Maßnahmen hätten nach Monaten zu seiner Identifizierung und Festnahme des Beschuldigten geführt, erklärt die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Bei einer Durchsuchung sei belastendes Beweismaterial sichergestellt worden, die Ermittlungsakte umfasse 139 Ordner. Nun wurde Anklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Dem 23-Jährigen werden unter anderem die Fälschung beweiserheblicher Daten in 210 Fällen sowie gewerbsmäßiger Betrug in 124 Fällen vorgeworfen. Das Gesetz sehe hierfür eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor, schreibt die Zentralstelle. (Generalstaatsanwaltschaft Bamberg & Golem)