Beendet das AG Koblenz die Ära der Massenabmahnungen?

Kommentare zu folgendem Beitrag: Beendet das AG Koblenz die Ära der Massenabmahnungen?

Kommentar von dale-gribble:
Für diese Damen und Herren vielleicht ganz interessant: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/popcorn-time-nutzer-erhalten-abmahnungen-vom-anwalt-a-1013930.html

Wenn ich irgendwo „Waldorf Frommer“ lese kommt mir inzwischen echt die Galle hoch.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Ja, das kommt heute, 4 News an einem Tag wären einfach zu viel gewesen… Danke!

Kommentar von Esther:
Das AG Koblenz kann das nicht für andere Gerichte verbindlich festlegen.

Grundsätzlich ist diese Geschäftemacherei mit Filesharing-Seiten widerlich. Das trifft immer wieder Leute, die aus welchen Gründen auch immer einfach nicht wussten, dass sie etwas Verbotenes tun. Beim Streaming ist das meines Wissens immer noch nicht klar geregelt. Überdies kommen immer wieder Kinder und Jugendliche in solche Geschichten hinein. Die haben sich zwar einen Dämpfer verdient - aber da wäre ein ungemütliches Gespräch mit der Polizei pädagogisch sehr viel sinnvoller als eine horrende Anwaltsrechnung.

Davon die entsprechenden Seiten auszuschalten kann offensichtlich ohnehin keine Rede sein. Die Urheber haben also auch nichts davon.

Wenn den Herrschaften Abmahnanwälten das Handwerk gelegt würde wäre das wirklich nicht schlecht.

Esther

Kommentar von Lars Sobiraj:
Natürlich können sie das nicht, das ist schon klar. Es könnte sich aber herumsprechen und von anderen Richtern angewendet werden, sofern die der gleichen Ansicht sind. Das mit den bösen Abmahnanwälten ist leider nur eine Seite. Die zweit ist, dass auch die Anwälte daran verdienen, die die Abgemahnten vertreten. Und außerdem würde das Fehlen von Abmahnungen nicht die seit vielen Jahren bestehende Urheberrechtsproblematik beseitigen.

Kommentar von Teufelchen:
Rätselfrage: Wenn A etwas Verbotenes macht und B zu A sagt: „Hör mal - gib mir n Euro, und ich vergesse die Sache!“ … was ist das?

Richtig: Erpressung!

Genau genommen handelt es sich bei den bundesdeutschen Abmahnungen um legalisierte Erpressung! Etwas, was in meinem Land undenkbar ist. Kommt ein Rechteinhaber zu der Überzeugung, es wäre nicht legal, was ein Filesharer tut - na, dann gibt es für ihn nur einen einzigen legalen Weg, dagegen vorzugehen: Er muss/kann Anzeige erstatten und den Fall zu Gericht bringen. Mit allen Konsequenzen daraus … weil sollte er verlieren, bleibt er auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Darüber, was in Deutschland diesbezüglich passiert, lacht die ganze Welt. Und das zurecht …

Kommentar von McFly:
Ist es nicht so, daß die abmahnende Anwaltskanzlei oder die Staatsanwaltschaft eine sogenannte „Quick Freeze“-Aufforderung an den ISP, in der die Fraglichen IPs-Zeitstempel-Kombinationen mitgeteilt werden, um Löschungen durch längerfristige Bearbeitungszeiten auszuschließen. In diesem Fall müßte es doch reichen, die Quick-Freeze-Aufforderung auf die einschlägig bekannten Reseller auszuweiten und die Abmahnanwälte wären wieder da, wo sie herkommen.

Kommentar von Esther:
Piraterieprobleme lösen Abmahnungen doch ohnehin offensichtlich nicht. Sie ernähren nur Heerscharen von Abmahnanwälten und Anwälten, die Abgemahnte verteidigen.(Um Missverständnisse zu vermeiden: Wenn wir eine kommerzielle Kultur behalten wollen muss die Frage nach dem Urheberschutz irgendwie geregelt werden. Moralpredigten dämmen die Piraterie aber nicht ein und auf jede stillgelegte Seite kommen etliche neue.)

Das Problem ist, dass man damit nur Leute erwischt, die sich nicht schützen. Das dürften nicht gerade die Macher sein.

Esther

Kommentar von Lars Sobiraj:
das kann ich zu 100% so unterschreiben!

Kommentar von Anonym_2014:

Die meisten Internetprovider, z.B. die Telekom, heben die Daten einige Tage lang auf. Das reicht den Abmahnern für die Anfrage. Es gibt aber auch Internetprovider, z.B. Arcor/Vodafone, bei denen die Daten gleich wieder gelöscht werden, also – Gerichtsbeschluss hin oder her – von den Abmahnern nicht abgefragt werden können.
Quelle: https://www.markenanwalt.net/oberlandesgericht-dusseldorf-vodafone-muss-keine-ip-adressen-fur-abmahner-speichern/