Bayern: Polizei bastelte sich mehrere Durchsuchungsbeschlüsse zurecht

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Kommentar von :
https://netzpolitik.org/2018/zwiebelfreunde-durchsuchungen-wenn-zeugen-wie-straftaeter-behandelt-werden/

Sehr ausführliche Beschreibung aus Sicht der Betroffenen.
Scheint reine Willkür und Einschüchterung zu sein.

Kommentar von charly14:
Nun ja, die Seite „Augsburg für Krawalltouristen“ ist linksextrem und ruft zu Gewalttätigkeiten in Augsburg auf.
Die AfD ist aber eine demokratisch gewählte Partei, und hat wie alle Parteien das Recht, einen Parteitag zu veranstalten.
Der Aufruf zu Farbeutelanschlägen und Brandanschlägen soll doch wohl bewirken, dass Städte sich wegen der zu befürchtenden Gewalt nicht mehr bereiterklären, Räume an Parteien zu vermieten.
Die Antifa ist wohl der Auffassung, dass dies die AfD schwächt. Das Gegenteil ist aber der Fall, weil

  • viele Bürger sich solidarisieren mit Organisationen, denen ihre Grundrechte (Versammlungsfreiheit) verweigert werden
  • sich viele Wähler nicht bevormunden lassen wollen, schon gar nicht mit Gewaltandrohungen

Die Durchsuchung von Nichtbeteiligten ist natürlich unangemessen. Trotzdem finde ich es richtig, dass die Polizei und die Politik in Bayern mit allen Mitteln gegen derartig perverse Aufrührer vorgehen.

„Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern“ (Rosa Luxemburg); das steht der AfD und auch der Antifa zu. Gewaltaufrufe gegenüber Augsburger Bürgern gehören definitiv nicht dazu.
Es ist deshalb geboten, die „Anheizer“ wegen Volksverhetzung zu belangen.

Kommentar von Filmfreund:
Wer Spendengelder für zweifelhafte Zeitgenossen verwaltet, welche unter anderem E-Mail Accounts für Linksterroristen und sonstigem Gesindel bereitstellen, sollte sich nicht wundern, wenn er irgendwann mal in den Focus der Ermittlungen gerät und Besuch bekommt.

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

"Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern“

Wer diesen weisen Grundsatz verlässt, hat übrigens selbst jegliche moralische Legitimation verloren sich frei zu äußern. Nun, das wollen diese Zeitgenossen auch garnicht, wenn es um ihre wahren Ziele geht. Ich habe 40 Jahre meines Leben in einem Land gelebt, daß diese unfähigen linken Dogmenkacker nach allen Regeln der Kunst in Grund und Boden gewirtschaftet haben. Auf Kritik haben die ausschließlich mit Repressalien, Bespitzelung, Schießbefehl und Gefängnis geantwortet. Das ist keine politische Kraft, geschweige denn Meinungsäußerung. Das sind Kriminelle, ganz in den Fußstapfen der RAF. Hier kann der Staat auch gegen deren Helfershelfer nicht hart genug zuschlagen.

Sei es drum. Frau Luxemburg würde sich im Grabe drehen, wenn sie wüßte, wie ihre Ideale verraten werden, welche sie schlussendlich auch das Leben gekostet hat.

Kommentar von Roland:
Auch wenn es nicht in Gesetze gegossen ist, ist eins der Wichtigsten Rechtsprinzipien das „Gebot der Verhältnismäßigkeit“, das nach dem BVerfG ein Verfassungsrecht ist.
Dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt für alle Staatlich angewendete Gewalt wie ua. Strafvereitelung, Strafermittlung und oder Strafzumessung.

Um das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu testen gibt es einfache Fragen, z.B.:
-Sind die eingesetzten Mittel Legitim (Rechtsstaatlich)? (KO Kriterium)
*Nein der Durchsuchungsbefehl wurde unter falschen Voraussetzungen erteilt, dann ohne Richterbeschluss erweitert.
-Sind die eingesetzten Mittel geeignet für die Strafermittlung?
*Nein, mit der Durchsuchung können keine Ermittlungsergebnisse erbracht werden, für die die Strafermittlung initiiert wurde (der Blog der zu Straftaten aufrief).

Kommentar von Uwe:
Hallo,

Warum kann man mit Tor Browser nicht auf eure Webseite Tarnkappe.info kommen? Ich muss mit Tor Browser zur Webseite anonymouse.org surfen und dort eure URL eingeben damit ich auf eure Webseite kommen kann. Warum ist das so?

Das passiert, wenn man die Gewaltenteilung auflöst. Bayern ist kein Freistaat mehr, eher ein Gefängnisstaat.

Kommentar von GustavMahler:
https://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_(Recht)
u.a.:„Auch von justizkritischen Strafverteidigern wie Udo Vetter wird regelmäßig Kritik an Wohnungsdurchsuchungen geäußert und gefordert, dass ein automatisches Beweisverwertungsverbot für bei rechtswidrigen Durchsuchungen gefundene Beweismittel eingeführt werden müsse. Ansonsten bestehe kein Anreiz für die verantwortlichen Beamten, die Grundrechte der Beschuldigten zu beachten, da rechtswidrige Handlungen regelmäßig keine dienstrechtlichen oder anderen persönlichen Konsequenzen hätten und Gerichte fast nie Beweisverwertungsverbote verhängen.“
Besser kann man es nicht erläutern. Der Rechtsbruch - immerhin liegt ein schwerer Eingriff in ein Grundrecht vor - verkommt zur petitesse.

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

„Auch von justizkritischen Strafverteidigern wie Udo Vetter wird regelmäßig Kritik an Wohnungsdurchsuchungen geäußert und gefordert, dass ein automatisches Beweisverwertungsverbot für bei rechtswidrigen Durchsuchungen gefundene Beweismittel eingeführt werden müsse.“

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, daß man auch gefundenes Beweismaterial bei Kapitalverbrechen wie Mord und Vergewaltigung nicht verwenden dürfte. Eine weiterer Schritt in Richtung Täterschutz vor Opferschutz.

Immer wieder höchst interessant, wie man unter dem Deckmäntelchen der Verhältensmäßigkeit versucht, Kriminelle davonkommen zu lassen.

Kommentar von :
Im Kern geht es darum, dass eine rechtskonforme Begründung vorgelegt wird. Von einer Strafverfolgungsbehörde kann man verlangen, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten. Ansonsten wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Die betroffenen Personen in diesem Fall können natürlich klagen. Irgendwann stellt möglicherweise ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung fest. Konsequenzen?Richtig: meist keine. Und genau dieses moniert Herr Vetter, und nicht nur er.
Dein Umkehrschluss ist falsch (i.e. Kein Verbot bei rechtskonformer …).
Dein letzter Absatz lässt mich doch an Deinem Rechtsverständnis zweifeln. Zitat:„Unter Verhältnismäßigkeitsprinzip versteht man den Rechtsgrundsatz, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates.“

Kommentar von Why not:
@ Filmfreund

Zitat:
„Das würde im Umkehrschluss bedeuten, daß man auch gefundenes Beweismaterial bei Kapitalverbrechen wie Mord und Vergewaltigung nicht verwenden dürfte. Eine weiterer Schritt in Richtung Täterschutz vor Opferschutz“.

Deine Vergleiche hinken. Immer wieder !!!
Man kann nicht eine Banane, mit einer Kartoffel vergleichen.

Wenn ich deine Kommentare verfolge, frage ich mich, ob du nicht besser in Russland, Türkei oder China aufgehoben wärst. Du möchtest keinerlei Freiheit für uns Bürger. Alles soll nach Zucht und Ordnung gehen.

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

"@ Filmfreund

Wenn ich deine Kommentare verfolge, frage ich mich, ob du nicht besser in Russland, Türkei oder China aufgehoben wärst. Du möchtest keinerlei Freiheit für uns Bürger. Alles soll nach Zucht und Ordnung gehen."

Die eigene Freiheit endet dort, wo die der anderen beginnt.

Immanuel Kant, deutscher Philosoph (1724 - 1804)

Im Klartext bedeutet das für dich:

Deine Freiheit ist nicht grenzenlos, weil dadurch die Freiheit des/der Anderen verletzt werden würde. Und darum hast du auch nicht das Recht deine individuelle Freiheit als beliebig auslegbares Individualrecht auszulegen, wie es dir gerade in den Kram passt.

Und mit Verlaub, auf so eine Idee zu kommen, daß man unfrei ist, weil die individuelle Freiheit nun mal begrenzt ist, am besten ich spar’s mir. Generation Internet eben. Alle Freiheiten und Rechte beanspruchen, aber nicht bereit dies auch anderen zuzugestehen.

Kommentar von Claudia Don da Roth:
lars? Spiegelbest ist wieder da :smiley: Spiegelbest.de

Kommentar von Lesetipps vom 03. Oktober 2018 - Tarnkappe.info:
[…] herausstechend war ohne Frage die Durchsuchung der Räumlichkeiten der Dresdner Zwiebelfreunde e.V. Wie Vetter erklärt, ist es tatsächlich legitim, unter bestimmten Bedingungen, Durchsuchungen und […]