Bayern: Geplantes Landesgesetz "zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen" steht unter Kritik

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Kommentar von Nachdenklicher am 26.02.2017 07:24:
„Terrorgefahr“ hier, „Gefährder“ da - den Bürger belügen und verunsichern. Kennt man schon von CDU/CSU.

Natürlich beschränkt das Gesetz meine Bürgerrechte, wenn eine STRAFFREIE Handlung zu einer Durchsuchung oder zu Polizeigewahrsam führt. Die Nebelkerze „konkrete Wahrscheinlichkeit“ erinnert doch stark an die Dystopie in Minority Report. Statistik und Mathematik scheinen neue Kernkompetenzen der bayrischen Polizei zu sein.

Erinnert sei an den Fall Sebastian Edathy, der pornografische Inhalte „im Grenzbereich“ konsumiert haben soll. Die Rechnung des Staatsanwalts war so:
Wer eine LEGALE Wichsvorlage A aus dem Internet herunterlade, besäße auch die illegalen Wichsvorlagen B und C mit Wahrscheinlichkeit X (Was im übrigen nicht der Fall war). Das X führte nicht nur zu einer - wie wir heute wissen - rechtswidrigen Hausdurchsuchung, sondern auch zur Vernichtung seiner sozialen und beruflichen Existenz.

Aber keine Sorge: Wer die Polizei freundlich und akzentfrei grüßt, keinen langen Bart und die richtige Hautfarbe hat (kein „Nafri“ ist), braucht nichts zu befürchten!