Auf Beschluss des Bundestages: Aussagepflicht von Zeugen

Kommentare zu folgendem Beitrag: Aussagepflicht von Zeugen auf Beschluss des Bundestages

Kommentar von DerSkeptiker:
Tja, da bleibt wohl nur das Argument des Aukunftsverweigerungsrecht im Rahmen einer Gefahr der Selbstbelastung. Auch wenn die das verneinen, und das werden sie, einfach dabei bleiben, denn dann musss das wieder rechtlich bewertet werden und das schafft Zeit einen Anwalt zu konsultieren oder im besten Fall um die Aussage vorerst herum zu kommen. Welche Strafe erwartet einen eigentlich bei Missachtung? Wahrscheinlich eine Geldstrafe, aber die tut ja bekanntlich am meisten weh.

Bei einem nahezu klaren Sachverhalt und einer rein passiven Beteiligung, also ohne persönlichen Bezug nur Sache (z.B. reine Beobachtung eines Unfalls) macht das aber nur wenig Sinn und man solte zum Zweck der sachlichen Aufklärung aussagen. Trotzdem sollte dieses Gesetzt dringend vor dem Bundesverfassungsgericht landen, denn es verwischt dermaßen die Grenzen zwischen Zeugen und Beschuldigeten, dass ein Missbrauch durch Polizei und Staatsanwaltschaft regelrecht gefördert wird. Das ergibt sich logischerweise schon aus Ermittlungstaktischen Gründen. So wird man Verdächtige lieber erstmal als Zeugen laden, um ihr Aussageverweigerungrecht als Beschuldigter zu unterlaufen, denn viele reden sich nämlich bei Aussagen um Kopf und Kragen. Ein Anwalt sollte jetzt also immer zu gegen sein. Zudem hat man gleich einen Zeugen und rechtlichen Beistand oder der Anwalt kann das Verhör bei Bedarf sogar aufnehmen (ob das erlaubt ist kann ich nicht beantworten).

Die Cops nehmen sich sowieso zu viel zu viel raus und erzählen einem das sie Dies und Das dürfen. Oft sind es glatte Lügen oder Halbwahrheiten, da immer Rahmenbedingungen für die verschiedenen Befügnisse gelten. Da es faktisch kein Beweisverwertungsverbot in Deutschland gibt, können die Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter) einen Gesetzesbruch nach dem Anderen begehen oder Gesetze überdehnen und Beweise gegen dich sammeln, die später trotzdem verwertbar sind, obwohl diese nicht im Einklang mit Recht und Gesetz erlangt wurden. Gäbe es soetwas, würden sich Richter die Fakten genauer anschauen und beispielsweise nicht gleich bei lächerlichen 0,1g Mariuhanna eine Hausdurchschung veranlassen (Stichwort: Verhältnissmäßigkeit), wie es schon des Öfteren vorgekmmen ist oder die Behauptungen der Polizei besser mit den vorliegenden Fakten gegenprüfen. Dafür gibt es sicherlich noch unzählige andere Beispiele. Dir einen vom Pferd erzählen und dich verarschen versuchen die Cops sowieso immer.

Kleines Beispiel: Von mir (über 10 Jahre her) wollten die mal eine DNS-Probe und meinten ich müsse die abgeben und dafür unterschreiben. Im zweiten Satz des Zettels (klein geschrieben) stand, wenn es von keinem Richter angeordnet wurde ich das Recht habe die Probe u verweigern. Habe nach dem richterlichen Beschluss gefragt und siehe da, sie hatten keinen. Also Probe abgelehnt und den Wisch nicht unterschrieben. Die waren dann sichtlich abgefressen, weil deren Irreführung nicht funktioniert hat. Über meine Weigerung eine Aussage zu machen waren die auch nicht erfreut. Ablauf: Belehrung sinngemäß: „Bla bla… Recht auf Anwalt, Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern und das kann ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Haben sie ihrer Rechte verstanden?“. Ich so: „ja“. Der Cop frage danach, ob ich nun eine Aussage machen möchte. Ich so: „Nö, lasst mich bitte einen Rechtsbeistand konsultieren!“. Der Cop wieder: „Oh, das wird der Richter aber nicht gerne sehen und dann können sie wohl mit U-Haft und einer höheren Strafe rechnen, da sie ja nicht kooperieren“. Hab dem Cop nur noch ausgelacht und ihn darauf hingewiesen, dass er mich vor 20 Sekunden über mein Aussageverweigerungsrecht belehrt habe und mir das eben nicht negativ angelastet werden könne, wenn ich davon Gebrauch mache und er bitte wen anders verarschen solle. Zudem wies ich ihn darauf hin, dass ich in der Schule aufgepasst habe und die Unterschiede zwischen Judikative und Executive sehr gut kenne, also die Meinung oder Versprechungen seites der Polizei keinen Einfluss auf mein Strafmaß haben. Das werde sich in der Hauptverhandlung zeigen. Einfach geil! Der dämliche Gesichtsausdruck des Polizisten war unbezahlbar. :smiley: :smiley: :smiley: Nach 12 Stunden Zelle (sowas beeindruckt mich nicht) haben sie mich endlich einen Anwalt anrufen lassen und mich danach direkt freigelassen.

Nach meinen negativen Erfahrungen mit der Polizei werde ich ohne Anwalt künftig sowieso gar nichts mehr sagen. Was die Damen und Herren gerne verschweigen ist nämlich, dass der Staatsanwalt aber nicht sie irgendwelche „Angebote“ oder „Deals“ machen darf. Sollte ich deswegen auch einen Tag in der Zelle verbringen, bitteschön, dann sei es so. Ich sage ohne meinen Fachanwalt rein gar nichts mehr. Daran wird auch diese Änderung der gesetzlichen Grundlagen nichts ändern.

Ich komme aus gut bürgerlichen Verhältnissen und da wurde mir gelehrt: die Polzei, dein Freund und Helfer. Nichts is. Die Polizei hat nur eine Aufgabe: ihre Statistiken zu erfüllen, Leute zu überführen. Ob schuldig oder nicht, interessiert dort niemanden. Wer durchsucht wird, kann bzw. muss ja sowieso schon schuldig sein. Die Schuldfrage wird also nicht während der Durchsuchung geklärt, sie war es schon vor dem Betreten der Wohnung.

Kommentar von Alexander:
Aus meinen Erfahrung nach all den Lebensjahren. Die Polizei lügt auch durchaus im Verhör, um ihre Erfolge zu sichern.

Man wird als Zeuge geladen nach neuem Recht ? Dann erstmal das Zeugnisverweigerungsrecht prüfen - gegen wen wird ermittelt -? Eventuell naher Verwandter ? Verlobte/er ? Ist das möglich, dann kommt das Zeugnisverweigerungsrecht zum Gebrauch. Ladung als Beschultigter ? Gar nicht hingehen !

Wenn man als Zeuge vernommen wird und kein Zeugnisverweigerungsrecht in Betracht kommt, dann muss man ja wahrheitsgemäß antworten . also keine Vermutungen oder Unwahrheiten aussagen. Somit kann man in dem Bereich als Zeuge durchaus unwichtig werden, da man sich zum Beispiel an nichts erinnern kann.

Eine Auslegung als Verweigerung nicht auszusagen, kann daraus nicht gestrickt werden, da man hierzu klar und deutlich die Weigerung ausüben muss (also auf Fragen gar nicht antworten) oder seine Weigerung in Worte aussprechen muss. Also die Verweigerung aktiv ausüben. Erinnerungslücken oder Nichtwissen oder nicht gesehen haben oder nicht mehr Wissen, ist keine Verweigerung die man belangen kann. Das kann der Polizist/Kripobeamte gerne so in das Protokoll nehmen und ein Verfahren ins laufen bringen, Aber im Widerspruch/Einspruchsverfahren und eventuell vor Gericht oder über einen Anwalt wird es auf dieser Basis zusammenbrechen.

Man sollte sich immer deutlich vor Augen führen !! Die Polizei will ihre Ermittlungserfolge. Egal wer dabei auf der Strecke bleibt ! Also Aufpassen und genau hin hören.

Es wird im Verhör sehr gerne viel getrickst und absolut gelogen.

Rechte werden nicht unbedingt genau erklärt und Worte verdreht.

Kommentar von polizeiboese:
Ich kann „Lars „Ghandy“ Sobiraj“ nur zustimmen, wenn es um die „Volkslüge“ geht, die Polizei dein Freund und Helfer. Das trifft absolut nicht zu, wenn die Leute gegen einen arbeiten!

Selbst mein Anwalt für Strafrecht meinte, dass die KriPo Leute gerne mal Sachen anwenden, die nicht so legal sind um, wie schon erwähnt am Jahres Ende eine schöne Statistik zu haben.