Anklage: Beihilfe zu einer Straftat durch Betreiben eines TOR-Servers

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Kommentar von :
Man muss von einem Tor-Server keine IP „ermitteln können“, es liegt ziemlich in der Natur der Sache, dass die IPs aller Torserver öffentlich sichtbar sind. Dass es sich um einen Exitnode handelt, ist relevante Information in dem Kontext, und es gibt eine Latte FAQ und Erfahrungsberichte zum Thema und wenige, die sich in .de den Stress geben, der da recht zuverlässig kommt, weshalb in .de auch durchaus wenig Exitnodes betrieben werden. Und bittebitte, es heißt „Tor“, nicht „TOR“. Ich sag den Leuten immer, man kann die Dummschwätzer zum Thema gut an der Falschschreibung erkennen und seh euch eigentlich nicht unter ihnen. (Udo auch nicht, btw., aber nun, geschenkt.)

Kommentar von Mauzi:
„Die Anklage wird auf die Begründung gestützt, der Torbetreiber hätte sich wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie übers Internet strafbar gemacht, immerhin hätte er es ja zugelassen, dass die fraglichen Daten (auch) über seinen Server transportiert wurden. Nun müsse das Gericht über eine Zulassung der Anklage entscheiden. „

Normal bin ich ja gegen Spionage.. aber in diesen Fall...... Kinderpornografie.. bin ich voll dafür. 
Da verstehe ich auch keinen Spaß. Hoffentlich verknacken sie jeden dieser Schweinehunde, für sehr lange Zeit.

Kommentar von :
Kurz: Internetausdrucker beschwert sich über etwas was er nicht verstanden hat.

Kommentar von Dummschwätzer:
Also richtige Vollprofis schauen in die Wikipedia und finden:
„TOR war ursprünglich ein Akronym für The Onion Routing oder The Onion Router (englisch onion für Zwiebel). Da das Projekt den Namen nicht mehr als Akronym verwendet, schreibt man „Tor“ nicht mehr in Versalien.“

Kommentar von Ich bin übrigens nicht Tee Junge der mir hier als Nick vorgeschlagen wurde.:
Die Frau Staatsanwältin ist nur der Bundesregierung etwas voraus.

https://netzpolitik.org/2018/plaene-in-koalitionsvertrag-gefaehrden-betreiber-von-foren-und-tor-knoten/

Es scheint eine extreme Verunsicherung und Angst bei den Entscheidungsträgern zu herrschen.

Kommentar von Jens:
Leicht OT aber es gab die ersten Hausbesuche wegen Hansa Markt…

Kommentar von Thor:
Folgt man der Logik der Anklage, wäre das gesamte Internet unverzüglich abzuschalten.

Nach einer HD wegen KiPo wird der Betroffene so oder so den Wohnort wechseln müssen.
Denn die „Internetausdrucker“ wissen: Wenn ein halbes Dutzend Beamte morgens um 7 beim Nachbarn die Wohnung auf den Kopf stellen, habe das schon seine Richtigkeit.
Außerdem denkt Oma Erna beim Wort „Tor“ oder „TOR“ nur an einen muskulösen jungen Mann mit langen blonden Haaren.

Selbst wenn die Durchsuchung erfolgt heißt das nicht zwingend, dass sie auch gerechtfertigt war. Und wenn die Beweislage dünn war, gibt’s halt einfach keine Akteneinsicht - weder mit noch ohne Anwalt, fertig ist die Laube.

Kommentar von OlliMo:
Quelle dafür? In den Medien findet sich nix wegen der Durchsuchungen!

Kommentar von :
Dann ist jeder ISP auch schuldig, da die Daten ja durch dessen Leitungen gehen. Dann noch die ganzen Hersteller, da deren Hardware ja die Nutzung ermöglicht, die Ernergieriesen, weil sie ja den Strom liefern … Ein abgeschlossenes Studum sagt einfach nichts über die Intelligenz eines Menschen aus, das zeigen Staatsanwälte immer wieder.

Kommentar von Anonymous:
oh mann die alte leier anonyme dienstleistungen werden regelrecht seit es diese dienste gibt als kinderporno und drogenmärkte abgestämpelt erstens wirklich schädliche drogen finde ich in jeder apotheke kinderpornos einfach im www clearnet dazu brauch niemand extra tor i2p freenet retroshare mal davon abgesehen das dies die besten dienste und erfindungen sind um kontrolle zensur überwachung verfolgung manipulation geld orientierte einflüsse durch konzernen und macht eliten bilderberger und co zu entgehen

Kommentar von Teejunge:
@Lars: Akteneinsicht gibt es als Beschuldigter immer, wenn leider oft nur mit Anwalt vollständig. Eine HD ist ein schwerwiegender Eingriff, da muss(!) ein Richter schriftlich zustimmen.