Amtsgericht München: Pauschale Täterschaftsvermutung genügt nicht für sekundäre Darlegungslast

Kommentare zu folgendem Beitrag: AG München: Pauschale Täterschaftsvermutung nicht ausreichend

Kommentar von nurmalso:
Gibt es zu diesem Fall nicht bereits ein Bericht bei TK? Ich bin mir da fast sicher, weil ich dort auch kommentiert habe.

Kommentar von Mausi:
Das war das AG Bochum.