AG Stuttgart hat P2P-Klage abgewiesen: im Zweifel für die Angeklagten!

Kommentare zu folgendem Beitrag: AG Stuttgart hat P2P-Klage abgewiesen: im Zweifel für die Angeklagten!

Was mich wundert ist das in dem Fall die IP-Adresse wohl gar keine Rolle spielt.
In der Regel berufen sich die Kläger doch auf eine IP-Adresse, die als Beweis dienen soll das die Daten von dem entsprechenden Anschluss geladen bzw. verbreitet wurden.

Bei der Ermittlung des Anschlussinhabers (= das Ehepaar) hat die IP-Adresse natürlich eine Rolle gespielt. Ohne den zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber den Internet-Anbietern kommste nicht weiter. Früher musste man sich an die Staatsanwälte richten, die solche Anfragen aber teils verzögert oder in Einzelfällen gar nicht bearbeitet haben. Die hatten wahrlich wichtigere Fälle zu bearbeiten. Also Fälle mit einer weit höheren kriminellen Energie…

mich würde das ganze mal im Falle einer WG interessieren (von einem Anwalt beantwortet).
Lese zwar immer mal wieder die Urteile, mal ist die sekundäre Darlegungspflicht bei einer Familie erfüllt und in einem anderen Fall wieder nicht.
Als Anschlussinhaber einer WG habe ich es da schwer, irgendjemandem „erzieherischen Unterricht“ zu geben. Ich kann sagen ich war es nicht, hier habt ihr meinen Mitbewohner, der könnte es gewesen sein, bestreitet das aber natürlich vor mir. Was macht man da als Anschluss-Inhaber, um nicht verurteilt zu werden? Dem das Internet abstellen wird sich auch nicht wirklich durchsetzen lassen und mehrfache Internet-Anschlüsse in die Wohnung wird der Vermieter nicht legen wollen.

Die Tatsache, dass alle WG-Mitglieder sich einen Anschluß teilen, wird doch erst für den Inhaber gefährlich, wenn sich alle auch EIN Gerät (PC, Handy, Tablet etc.) teilen für den Internetzugriff ! Das ist aber normalerweise nicht der Fall - deine Mitbewohner werden wohl doch alle ihr eigenes Gerät nutzen, oder?! Wenn nicht, dann hat natürlich der Inhaber ein großes Problem, wenn es darum geht den Nachweis über die Beweislast zu erbringen…
Bei mehreren Geräten sollte aber ein Nachweis kein Problem darstellen! Im simpelsten Fall einfach das Logging im Router aktivieren, dann kann man schliesslich auch differenzieren, wer mit welchem Zugangsgerät zu welchem Zeitpunkt online war. Man muß halt nur beachten, das die Log-Dateien weit genug in die Vergangenheit reichen!
Oder man schließt die Gefahr weitestgehend von vornerein aus, indem man passende Zugangsbeschränkungen einrichtet!
Es gibt aus der Vergangenheit solche und solche Urteile für oder gegen Anschlußinhaber in WGs - da kann im Vorfeld auch kein Anwalt etwas dazu sagen. Der Anschlußinhaber ist genauso der Gelackmeierte, wie der Hauptmieter der Wohnung in einem Mietrechtsstreit! Dein Name = deine Verantwortung :wink:

Sicher hat jeder sein eigenes Gerät. Oft kommen diese Klagen aber erst Monate oder Jahre später, da wird ein Logging im Router nix passendes mehr ausspucken.
Was wären denn „passende Zugangsbeschränkungen“? Alles was ich im Router sperre, kann ein Mitbewohner ja nutzen wollen. Torrent ist ja generell nicht verboten, nur damit illegale Dinge tun. Da ich mit diesen Leuten weder verwandt noch eine Art Erziehungsberechtiger bin, sehe ich keine Chance, da irgendwas zu sperren.

  1. Das Logging ist ja nur über den begrenzten Speicherplatz des Routers beschränkt, sollte aber auch bei mehreren Personen für zig Monate ausreichen. Klar kommen manche Anschuldigungen auch erst Jahre später. Aber im eigenen Interesse könnte man die Logs ja auch auf einen 5€-USB Stick ablegen, wenn der Router-Speicher droht vollzulaufen! Ist zwar alle paar Monate einige Minuten Aufwand, das sollte einem aber sein eigener Leumund wert sein!

  2. Sperren / Zugangsbeschränkungen etc.

Natürlich geht das! Du behälst den Anschluß als Anschlußeigentümer. Die Mitbewohner bringen sich ihr eigenes Internet quasi mit, zum Beispiel in Form von LTE und ähnlichem…da sehe ich mal gar kein Problem. Und da die Preise heutzutage für solch ein mobiles Internet echt im humanen Bereich angekommen sind, sollte das auch kein Argument dagegen sein.

Erstmal kommt es bei solch einer Massnahme darauf an, was für einen Router du nutzt! Je nach Hersteller und / oder Branding durch den Provider, hat man halt nur beschränkte oder andere Möglichkeiten.
Das würde z.B. bei einer selbst gekauften Fritzbox komplett entfallen, da du dort so ziemlich alles und vor allem jeden beschränken kannst!

Was im Allgemeinen aber immer im Router einstellbar ist und zur Beschränkung genutzt werden kann, wären z.B.:

  • Filterlisten bekannter URLs / Adressen nach dem Prinzip von sogenannten Whitelists / Blacklists
  • Einsetzen einer eventuell integrierten Jugendschutzfunktion (damit wären halt „schädliche“ Seiten raus)
  • Zugangsregelungen über Port-Einstellungen bzw. Portfilterlisten (Somit kann man ganz gezielt bestimmte Protokolle, aber auch Funktionen wie Streaming abschalten. Grundsätzliche Sperrungen, wie z.B. FTP, TOR, Torrents usw. wären über die Ports ebenfalls möglich)

Wenn man nun eine Strategie entwickelt, die sich aus Punkt eins und zwei zusammensetzt, ist man schon ganz gut abgesichert. Natürlich sind solche Massnahmen, die man so implementiert auch wieder von jemandem aushebelbar, wenn dieser Ahnung hat (z.B. über VPNs / Proxys)
Aber wie du sehen kannst, ist das alles nicht nur mit finanziellem Aufwand (z.B. Router-Austausch), sondern auch mit einem Haufen Arbeitsaufwand und den entsprechenden Kenntnissen verbunden - und nicht mal eben gemacht! Diese Regulierungen bedürfen nach der Konfiguration natürlich auch eine Menge Nachsorge und Pflege, wenn man es richtig betreiben möchte! :wink: