Abmahnungen von Wladyslaw Sojka: Wann ist endlich Schluss mit der Abmahnfalle Wikipedia?

Kommentare zu folgendem Beitrag: Wladyslaw Sojka: Wann ist Schluss mit der Abmahnfalle Wikipedia?

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Finde Wikipedia war immer eine tolle Seite, jeden Tag kommen Artikel mit Bildern dazu, der Fundus da, ist Riesengroß. Es war von User für User angelegt worden, und das in kostenloser Form. Nun ja ab dann öffnen die auch dir Spendenaktion, wenn sie erfolgt, tatsächlich auch ein wenig lästig ist.

Ja, bei den Fotos muss mann aufpassen. Dieser „Gutmensch“ :wink:, der vorgibt einer zu sein,
positioniert seine Fotos bei dieser Seite (quasi auf Parkstation), und lauert wie eine Schlange
auf seine Opfer… Mit der Zeit treten einige in diese Falle, nutzen das Bild.
Bildcrawler, ja auch dafür gibt es Dienste gegen Bezahlung, scannen abertausende, wenn nicht Millionen Seiten… , bis Sie fündig werden. Wird das Bild nicht ausreichend beschrieben ist,
lacht sich diser „Fotograf“ ins Fäutschen, und macht sein Portemonee auf.
Wer so sein Geld verdient, was willste davon halten…
Die Rechtssprechung wird ihm wahrscheinlich bei einer Klage die Forderung zusprechen.
Ehrlich verdientes Geld ist das aber nicht…

Auf seiner Webseite steht ja beim Goetheanum schon Steal im Titel:
Concrete and Steal | Beton und Stahl :joy:
http://www.sojka.photo/2680988/concrete-and-steel-beton-und-stahl

Er meinte wohl Stahl auf Englisch, das wäre dann steel gewesen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Einführung des Lichtbildschutzes in der Schweiz ist es beruhigend, zwei Dinge zu wissen:
Erstens: Abmahnungen in der Schweiz ohne die entsprechende Rechtsgrundlage - wie das im Fall Sojka offenbar passiert ist - wird es künftig keine mehr geben. Viele Fotografien sind aktuell in der Schweiz nach wie vor ungeschützt; dass mit Verweis auf einen angeblichen Schutz trotzdem abgemahnt wurde, ist schlecht. Ebenso schlecht sind jedoch die Schreiben jener Anwälte, die den Fotografen in der Schweiz mitteilen (nachdem eine Fotografie ohne vorherige Anfrage einfach genutzt worden ist) ihr Bild sei vermutlich sowieso nicht geschützt. Der Ausnutzung dieser Rechtsunsicherheit beim Schutz von Fotografien dürfte mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes ein Ende gesetzt werden.
Zweitens: Zum Glück kann in der Schweiz das Abmahnwesen nach deutschem Vorbild nicht funktionieren: Das Prozessrecht lässt keine vorprozessualen Abmahnkosten zu und damit lohnen sich für die Anwälte auch keine überrissenen Forderungen, wenn es doch einmal zu einem Verfahren kommen sollte.
Bleibt zu hoffen, dass diese Urheberrechtsrevision auch gelingt!