Abmahnung: Anschlussinhaber haftet nicht für Nachmieter

Kommentare zu folgendem Beitrag: Anschlussinhaber haftet nicht für Nachmieter bei einer Abmahnung

Kommentar von Alt. Backen am 05.01.2017 08:45:
„…macht sich der eingeschaltete Fachanwalt schnell bezahlt. Häufig lassen sich die abmahnenden Kanzleien auf einen Kompromiss bei der Höhe der Kosten ein…“

Dann kann ich auch gleich den geforderten Betrag zahlen. Mit Anwalt kommt mir das wahrscheinlich teurer.

Und überhaupt…, steckt da eine sonderbare Form von Akzeptanz hinter dem Artikel.
Ich zahle nicht(s)… Erst recht nicht wenn ich nichts geshart hab. Darum hat sich (m)ein Anwalt zu kümmern. Nicht die Kosten zu senken und dann, über einen Umweg zwar, aber trotzdem noch mit zu kassieren.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 05.01.2017 10:27:
Wenn Du statt 800 Euro nur noch 200 zahlen musst und eine zu deinem Vorteil veränderte Unterlassungserklärung abgeben kannst, mit der Du nicht automatisch auf alle Rechte freiwillig verzichtest, hat sich der Fachanwalt auch finanziell schon rentiert, glaub’s mir einfach.

Kommentar von michel am 05.01.2017 23:36:
wow, es gibt noch hoffnung auf intelligentes leben :wink:
genauso sieht es aus und nur strunzdämliche unwissende peilen, dass es in diesem von den faschistischen verrätern aus berlin unterstützes abzockspiel, keinen „guten“ gibt.
die wbs clowns sind genau solche scheiss abzocker wie waldorf, beide seiten reiben sich die hände und danken der unwissenheit ihrer dämlichen mandanten!

Kommentar von michel am 05.01.2017 23:39:
leider quatsch, vor allem be deinen ran gezogenen beispielen.
mit anstatt 800€ nur 700€ kommt das ganze an die realität ran.
glaubs mir einfach, habe da sehr weitreichende erfahrungen…

anwälte sind wie banken und versicherungen, der hinterr letzte abschaum der gesellschaft!

Kommentar von Marcel am 05.01.2017 23:40:
Ich finde, generell gilt: Am besten gar nicht erst zum potentiellen Mandanten werden :wink: