Aarhus: Gericht verurteilt 28-Jährige wegen Verkauf illegaler Kopien digitaler Lehrbücher

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Das ist in meinen Augen ein erstaunlich mildes Urteil. Aber gut für die Beklagte.

Finanziell gesehen, ist das natürlich eine recht milde Strafe. Ich glaube aber nicht, dass es in Dänemark anders als hier in DE gehandhabt wird und eine Sozialarbeiterin mit einer eingetragenen Vorstrafe, wohl kaum einen Job in der Branche bekommt?! Da durch den Eintrag ihr Berufsleben wohl auf Jahre geschädigt wird, ist die Strafe dann wohl nicht mehr als wirklich milde anzusehen!

Das wäre natürlich schlimm. Und ich hoffe nicht, dass dies zu einer Stigmatisierung führt. Eine so geringe Bewährungsstrafe wird meines Wissens in Deutschland z.B. nicht einmal im polizeilichen Führungszeugnis aufgenommen. Das vermeidet etwaige Nachteile. Zudem halte ich es für gesellschaftspolitisch kritisch, die Strafe künstlich durch Stigmatisierung zu verlängern. Das ist das Gegenteil von Rechtsstaat.

Aussage der dänischen Staatsanwältin Simone Jeppesen:
Die Verurteilte hat nun eine Strafe für die Verletzung des Urheberrechts erhalten und hat damit einen Eintrag in ihrem Strafregister. Eine Tatsache, die für sie noch viele Jahre lang von Bedeutung sein kann.

Offensichtlich werden in Dänemark solche Strafen also eingetragen, unabhängig von ihrer Schwere. Allerdings ist das dänische Strafregister „vergesslich“. D.h. die Strafen werden nach ein paar Jahren gelöscht. Das meinte die Staatsanwältin wahrscheinlich auch mit „viele Jahre lang“. Das bedeutet meines Wissens im Sinne des „Privat Straffeattest“ (dänisches Strafregister) wohl drei Jahre, denn so lange werden Bewährungsstrafen gespeichert und danach gelöscht. Geldstrafen nur zwei Jahre, weshalb hier die Bewährungsstrafe maßgeblich sein sollte.