1load: Webwarez-Portal nach Durchsuchung abgeschaltet

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Kommentar von A.Wachert:
Bin ja mal gespannt ob noch weitere Leute ausser den beiden erwähnten Betreibern dran sind, sprich Uploader, Sharer, User der Mainpage, User des Forums, etc.

Erstaunlich das 1load so lange tatsächlich „durchgehalten“ hat.

Kommentar von Rubicon:
Zumindest die Downloader sind sicher, immerhin ist das Surfen selbst auf diesen Seiten erstmal nicht illegal. Die Downloads erfolgen ueber One-Click-Hoster, die Ermittler waeren also auf User-Daten dieser Hoster angewiesen, um einen Download ueberhaupt nachweisen zu koennen.

Selbst wenn 1Load die IPs der User gespeichert haette, die tatsaechlich Download-Links auf 1load selbst geklickt haben, ist das noch kein gueltiger Beweis dafuer, dass tatsaechlich eine Dateiuebertragung stattgefunden hat.

Solange uploaded & Co also nicht anfangen, User-Daten rauszugeben (wenn sie solche denn ueberhaupt laengerfristig erheben/speichern), ist der Downloader sicher.

Kommentar von marshal.:
Und selbst wenn könnte man vor Gericht dagegen vorgehen. Es gibt nämlich bis heute keine klare Verfahrens weiße wie mit Menschen umgegangen wird die urheberrechtliches Material herunterladen. Bestenfalls Grauzonen über Grauzonen haben wir da. Denke nur mal an den Schmu mit den massenweise Abmahnungen, da wurde auch willkürlich abgemahnt und mit klagen gedroht obwohl es eigentlich keine genaue Rechtslage gab, die Menschen haben einfach gezahlt und die Abzocker hatten somit leichtes spielt… Ungeachtet handfester Beweise die so gut wie nie vorlagen, eine IP an sich sollte nicht ausschlaggebend sein um jemand zu belasten!

Kommentar von A.Wachert:
Das Problem ist, dass das die Richter entscheiden, nicht die Anwälte und nicht die Betroffenen. Gehst du somit damit vor Gericht besteht auch die nicht unbedingt unwahrscheinliche Möglichkeit das du verlierst und dann ist man als User eben mal so richtig am Allerwertesten.

Auch das ist eine Tatsache warum sich viele durchaus „Einschüchtern“ (nicht ganz der richtige Begriff) lassen.

Das eine IP nicht ausschlaggebend sein sollte, ist richtig aber das ist eben nicht der Fall. Es ist vorkommen und wird immer wieder vorkommen. Bisher sind die Fälle, zumindest die die bekannt wurden, glimpflich ausgegangen da der Anschlussinhaber z.B. nachweisen konnte das er seine Kinder ausreichend belehrt hat und er es selbst nicht gewesen sein konnte weil er z.B. nicht vor Ort war.

Hier machen die ganzen Warez Kiddis jedoch immer den Fehler und nehmen dies in stiller Post als Halbwissen auf. Zusammen mit den Informationen von den „Computer-Bild Experten“ halten sie sich dann für kleine Anwälte und verbreiten ihren Stuss leider auch noch.

Auf eben diese Urteile kann man sich schlichtweg nicht berufen solange diese nicht von einer ausreichend hohen Instanz stammen. Wenn ich sehe das Leute mit Amtsgericht Urteilen argumentieren geht mir jedesmal die Hutschnur hoch.

Kommentar von marshal.:
Das man verlieren kann ist klar, nur wenn man sich gar nicht erst wehrt hat man so oder so schon verloren! Und wird teilweise härter Bestraft als es eigentlich angemessen wäre.

Leider ist es so das in einer Abmahnung gedroht wird das wenn es vor Gericht geht das es die entsprechenden Personen teurer kommen kann als wenn sie sofort die Abmahnung unterschreiben. Dabei lässt man aber außer acht das sich die Abmahnung meist auf sehr wackligen Beinen stützt. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, von mir wollten die damals 450 Euro für ein Lied von Monroes abkassieren. Ich hab damals noch bei den Eltern gewohnt und damit die keinen Stress bekommen hab ich es durchgewunken, wäre es mein Anschluss gewesen hätten sie mich mal kreuzweise gekonnt. Das Ding ist nämlich das die damit schon seit Jahren auf ganz wackeligen Beinen stehen was die Rechtsgrundlage angeht. Ich war deswegen auch beim Anwalt und der hat das so eigentlich auch bestätigt. Auch wäre nachverhandeln eine mögliche Option, das man denen z.b. sagt ich kann keine 400 Euro zahlen, seid ihr auch mit 200 zufrieden etc. Mann sollte jede Möglichkeit ausschöpfen, gerade weil es keine definitive Rechtslage dazu gibt!

Aber jaaa, du hast recht es kann auch schlecht ausgehen und man zahlt am Ende doppelt und dreifach. Dennoch, Kämpfe müssen geführt werden damit sich überhaupt etwas ändert, wenn alle alles als gegeben hinnehmen wird es nie eine Rechtsgrundlage geben.

Ich will damit eigentlich auch nur sagen die Leute sollten sich nicht alles gefallen lassen, Filme übers Netz an zugucken ist sicher nicht völlig in Ordnung, aber es ist auch nicht das was uns die Jungs und Mädels von der GVU gerne weiß machen wollen. Es ist und bleibt ein Kavaliersdelikt und so sollte man ihn auch behandeln!