15-Kilometer-Regel: Uwe Brandl fordert Auswertung der Handy-Daten

Kommentare zu folgendem Beitrag: 15-Kilometer-Regel: Uwe Brandl fordert Auswertung der Handy-Daten

was für ein klappstuhl der uwe doch ist :rofl:

Wenn das kommt hole ich mir eine anonyme SIM Karte für das Handy und die Sache hat sich erledigt.

  1. bin da ganz bei Dir, jeden Tag kriecht irgend ein anderer Wichtigtuer unter seinem Stein hervor und hat was zur Rettung der Menschheit beizutragen #Wirwerdenallesterben :man_facepalming:

  2. lässt man sein Handy zu Hause kann man bis ans Ende der Welt marschieren ohne das die Auswertung was ergibt :rofl: :rofl: :rofl:

  3. #Wirwerdenallesterben , Hab ich das schon erwähnt :grin: Einen schönen Lockdown euch allen noch, uns gehts allen gut, schaut nur an die Börse. Wirtschaftlich standen wir selten besser da als wenn jemand seiner Arbeit nachgehen konnte. Fazit wir sollten alle nicht mehr arbeiten, dann wird alles gut. *Sarkasmus off

  1. Die 15 Km-Regel der Regierung ist absolut purer Aktionismus und ist von der Logik her, kaum erklärbar! Das wird wohl auch einer der Hauptgründe sein, wieso der Bund die Durchsetzung der Regel an die Länder weiter delegiert hat!

  2. Zu Verdanken haben wir diese Schwachsinns-Regel wohl den egoistischen Arschlöchern, die an den beiden letzten Wochenenden meinten, wegen des Schnees die Freizeitgebiete der Republik (z.B. Winterberg) bevölkern zu müssen! Danke dafür… :-1:

  3. Eine Umsetzung der Regel ist den meisten Bundesbürgern in ihrem täglichen Leben gar nicht möglich, da sie zum Beispiel Berufspendler sind oder auch in ländlichen Regionen wohnen. Auf dem Land muß man ja schon weiter fahren, um überhaupt einen Briefkasten zu finden oder den nächsten Bäcker! In Ballungszentren, wie beispielsweise in NRW, wo Stadtgrenzen miteinander verschwimmen, ist diese Regel verständlicherweise noch viel schwachsinniger (siehe Karte NRW)


    Es müssen also für sämtliche begründete Fälle, Ausnahmeregeln geschaffen werden. Die Masse an Ausnahmen im Gesamten, werden geschätzt um die 80-90% der Bürger im kompletten Bundesgebiet betreffen, was die Regel als solches schon wieder obsolet macht !!

  4. Eine Überwachung der Regel durch die Behörden, ist nicht nur auf Grund des Personalmangels völliger Humbug!

  • Eine Überwachung auf der Straße für Autos ist Quatsch, da Wohnort und Kennzeichen nicht übereinstimmen müssen.
  • Eine Personenüberprüfung auf dem Bürgersteig oder in Zügen, Straßenbahnen etc. wäre eine anlasslose Personenkontrolle, welche nach dem Gesetz unzulässig wäre!! Die Regel selber kann nicht als Anlass genommen werden, da sie NUR eine Regel ist, ohne jeglichen gesetzlichen Hintergrund !
  1. Theoretisch wäre also nur eine externe Überwachung (z.B. über das Handy) überhaupt momentan die einzige Maßnahme, die Regelumsetzung nachzuvollziehen…
    Diese Maßnahme müsste aber auch erst gesetzlich festgelegt sein, um sie legal zu machen. Dies geht aber nicht, da sie nicht nur gegen viele Punkte des Datenschutzes verstößt, sondern auch eindeutig gegen unser Grundgesetz! Siehe u.a. auch > GG Art. 2 §1 & §2

Unter Einbeziehung der oben genannten fünf Punkte und weiterer Maßstäbe, ist die Anwendung bzw. die Durchsetzung dieser 15Km-Regel in Deutschland gar nicht machbar!! Eigentlich dürfte man dies noch nicht einmal als Regel bezeichnen, sondern höchstens als Empfehlung zur Situation!
Ich persönlich würde mich auf jeden Fall gegen irgendwelche Bußgelder oder sonstige Sanktionen, die in der nächsten Zeit auf uns Bürger zukommen werden in dem Bezug, zur Wehr setzen! :wink:

Nummer 3 ist alleine schon deswegen kein Argument weil Pendler gar nicht betroffen sind. Es geht tatsächlich nur darum Deppenansammlungen an Freizeitorten zu begrenzen und das funktioniert an diesen Orten mit mittelmäßigem Polizeieinsatz hervorragend.

Wieso sollten ausgerechnet die nicht betroffen sein? Wo steht das denn? Dann müsste es eine Ausnahme-Regel für die Pendler geben und entsprechende Formulare, die der Pendler mit sich führen muß, um sich als Berufspendler etc. legitimieren zu können. Beides ist meines Wissens nirgends vorhanden in DE.

In NRW zum Beispiel steht diese neue 15 Km-Regel noch nicht einmal in der seit Montag (11.01.21) gültigen Coronaschutzverordnung mit drin!
Es gibt also dort noch nicht einmal auf Landesebene eine Legitimierung für die Regel, was aber auch heisst, dass es keine Ausnahmen oder benötigte Formulare gibt.
Eine Regel, die also nirgends schriftlich nach Gesetz fixiert ist und daher nicht existent ist, hat null Berechtigung und somit müssen die Behörden auch nichts überprüfen!!