Usenet-Razzien: Insider gibt Entwarnung für die Nutzer

Kommentar von am 17.11.2017 20:55:
Nicht ganz korrekt. Blockaccounts von ssl news hatten z.B. keine Freischaltung

Und die Flat Besitzer wurden automatisch freigeschaltet. Wenn sie z.b nur über die homepage gekauft wussten sie noch nichtmal davon!
Denke da wird es dann mit Unterstützung einer kriminellen Vereinigung als Vorwurf schwer.

Kommentar von am 17.11.2017 22:36:
Was das reine Downloaden angeht, so denke ich das der Aufwand zu groß und das öffentliche Interesse zu gering für eine Anklage ist. Allerdings wird sicherlich an die Contentindusdrie Akteneinsicht gewährt. Nach dem es kein Torrent, also ein reiner Down und kein Upload war, kann diese nur den entgangenen Preis für das Produkt als Schadenersatz verlangen. Für jedes das euch nachgewiesen wird. Dazu Abmahnung und Unterlassungserklärung. Falls euch eben Downloads nachgewiesen werden

Kommentar von Wils. ohne. iaC! am 17.11.2017 22:40:
@ Admin ds NFO Underground Boards…

melde Dich mal bitte bei mir!

Kommentar von am 17.11.2017 22:54:
Ups - da fällt mir ein, es wäre möglich das jede Firma (Sony, Warner, Columbia, Blizzard u.s.w. eine eigene Kanzlei einschalten könnte und damit auch jeweils eigene Abmahngebühren fällig wären. Immer vorausgesetzt das euch Downloads nachgewiesen werden konnten

Kommentar von @ Anonnymous am 17.11.2017 22:59:
Hast Recht !
Ich nehme an dass die sich genau so Spitze fühlen wie alle anderen die täglich den Postkasten aufmachen, oder Platten Schreddern.
Jedoch nehme ich an dass selbst GelegenheitsUploader die Privacy Terms ihres providers kennen und eine sinnvolle IP verwenden…

Kommentar von Uwe am 18.11.2017 07:55:
Wie geht das? Eigentlich geht es eben nicht. Im Prinzip geht es nur den Download nachzuweisen wenn der Inhalt des Traffic protokolliert wird und das machen die Provider nicht bzw. müssen es auch nicht. Wäre wohl auch ein immenser Speicheraufwand und eine zusätzliche Kostenfrage. Von daher sehr unwahrscheinlich.

Kommentar von Du Spasst! am 18.11.2017 08:13:
Ich als leecher bin auch ein Krimmineles Arschgesicht! Warum soll ich mit den UPPERN Mitleid haben? Sonst alles schick bei Dir? Wenn die Burschen die Upps brauchen um am UMsatz Beteiligt zu werden müssen sie mit dem Risiko leben! Du glaubst doch nicht im Ernst das alleine der Porno MOD Mega Upper auf Usenetrevolution die Sache fürn Danke gemacht hat! Mitgefühl für Krimminele - UNser LAnd ist und bleibt im Arsch! Nicht nur das es braune Vollspassten auf unseren Strassen gibt ( AFD ) - nein man Rechtfertigt Krimminelles handeln und verlangt Mitgefühl! Ab in die Resozialisierungsklinik mit Dir! Findest wohl auch OK KInder zu missbrauchen? Oder sollich MItleid mit VErgewaltigern haben?

Kommentar von Na endlich… am 18.11.2017 11:32:
Ah, es ist so weit.
Das ist wohl so eine Dynamik, dass irgendjemand dann völlig die Panik bekommt und dann mit Beleidigungen, Kraftausdruecken um sich wirft.
Hier hat doch niemand up oder down Mitleid verdient…
Die einen haben was eingenommen, die andern gespart.
Jetzt hat jeder Muffe, und das zu Recht.

Mit einem hast du dennoch Recht.
Man sollte sich auf die größeren Misstände in diesem Land konzentrieren und das Steuergeld nicht verplempern…

Kommentar von michel am 18.11.2017 11:32:
tja, nur weiss das auch die Behörde?

Kommentar von Mausi am 18.11.2017 14:12:
Davon ist auszugehen. Bei mehreren Downloads ist nicht mit einer Abmahnung, sondern für jedes Werk mit einer eigenen Abmahnung zu rechnen.

Kommentar von venji am 18.11.2017 16:14:
und wie könnten die users von town und revo ausfindig gemacht werden??? die VIPs vielleicht über die zahlungsinfos, aber die anderen die „nur“ Danke geklickt haben und nzbs heruntergeladen haben? kann man sie über IP oder email adresse usw. identifizieren oder wie soll das klappen?

Kommentar von michel am 18.11.2017 19:03:
in den Ausführungen von Solmecke zu lul to steht aber, dass nur eine Abmahnung von Werken zu jedem Verlag kommen könnte. also einmal 150 Euro Abmahnung + Lizenzkosten Ausserdem ist das nicht auch bei mehreren Werken ( von einem Rechtehinhaber ) in Deutschland jetzt mit einem Maximalbetrag gedeckelt? und ist nicht zwingend auch die IP zu beweisen, da reicht doch der accountname vom hochgenommen usenetprovicer doch nicht, oder?

Kommentar von Halllo! am 18.11.2017 20:40:
Es kommt darauf an, ob man „danke“ oder das danebenliegende „Nein, Danke“ geklickt hat. Generell lässt sich über die Forensoftware jeder einzelne Mausklick und jede Bewegung im Forum nachvollziehen. Zehn Euro pro Monat für einen VPN-Zugang wie „Perfect Privacy“ schützen dich vor Knast und Strafzahlungen.

Kommentar von Halllo? am 18.11.2017 20:49:
Schon zum Selbstschutz loggen die Usenet-Provider nur das Nötigste. Daten, die man nicht erhebt, können auch nicht nach Kipo-Material und Urheberrechtsverletzungen durchsucht werden. Damit sind die Provider auch nicht zu Sperren oder Meldungen an die Behörden verpflichtet. In vordigitalen Zeiten hieß das: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“

Kommentar von Hallo gehts noch?!!! am 19.11.2017 09:19:
Schleichwerbung mit übertriebener Panikmache. Nachtigall ick hör dir trappsen…

Kommentar von Stand der Ermittlung am 19.11.2017 09:37:
Wenn wir also zusammenfassen was wir hier alles haben.

  1. / Forensoftware loggt fleissig
    Das heisst also wenn nix gelöscht wurde weiß die Staatsmacht, wer wozu Danke gesagt hat und ob ein nzb geladen wurde.
    -Ist das Stafbar?
    2./ Der „klick“ auf einen nzb löst einen download über das Usenet aus.
    -Kann man die IP des nzb downlaods der IP des
    Usenetdownloads zuordnen?
    -Kann man den „klick“ auf die nzb überhaupt nachweisen?
    3./ Das Usenet wirbt damit, daß der content des traffics nicht geloggt wird.
    Das selbe gilt wohl für jeden der vielleicht noch einen VPN dzwischengeklemmt hat.
  • wie wird nachgewiesen, dass der content des downloads nmnkjrtjGina.nzb überhaupt Uhrheberrechtlich geschützt ist, nur weil es bei Revo einen Wegweiser gab?
    4./ wenn alles nachweisbar ist, wirds wohl teuer.
    Die Werte schwanken von 150€ bis Knast
  • Was ist echt realistisch bzw aus Präzedensfällen ableitbar.

Ich denke bis sich der Oberstaatsanwalt hier mal meldet, uns mitteilt „Alles Verbrecher“ „aber wir müssen leider aufgeben“, werden wir uns immer im Kreis drehen.
Vielleicht teilt auch ein/die Usenetprovider mal offiziell mit, „Bei mir gibts nix zu holen“.
Schön wäre auch eine über eine Mutmaßung hinaus gehende Mitteilung eines Anwalts zur Frage, is Danke und Download strafbar?

Ich wünsche allen eine ruhige Woche

Kommentar von am 19.11.2017 09:59:
Wenn dann meldet sich der Oberstaatsanwalt mit so einer Story.

Alles Vebrecher aber heute lassen wir nochmal Gnade vor Recht ergehen mit den normalen Usern/Downloadern aber wenn ihr das noch einmal macht dann dürft ihr Bus bauen im Knast spielen.
Natürlich in anderen Worten aber die Polizei/Staatsanwaltsschaft wird nie zugeben, dass sie schlichtweg nichts machen kann sondern gemeinsam mit der GVU weiter die Abschreckungskeule schwingen.

Für den User ist das Ergebnis dann das gleiche–> keine Verfolgung. Aber die Worte das nächste mal kriegen wir euch, klingen doch viel schöner als wir können nichts machen. Auch wenn es gelogen ist :smiley:

Kommentar von Stand der Ermittlung am 19.11.2017 12:00:
So in etwa habe ich mir das gedacht …:slight_smile:

Kommentar von SiNuS am 19.11.2017 14:29:
Weil ich mehrfach dabei war du Pappvogel und auch selbst gehostet habe. bzgl der Backups lies mal richtig… LoL

Kommentar von MeineSach am 19.11.2017 14:38:
Das mit dem VPN ist ein guter Tipp. Die Aufregung der Newbies hier ist nur dann zu verstehen, wenn sie tatsächlich ohne VPN unterwegs waren, aber wer von den Profis hier macht denn so etwas. Ob nun PP oder HMA(die loggen) oder NordVPN oder irgendwas genommen wird, ist da schon zweitrangig. Hauptsache VPN.