Share-online.biz - Was droht den Up- oder Downloadern?

Die hatten RS aber da auch schon auf dem Kicker. Und der Betrieb brummte.
RS wurde nicht gebusted, wie Share-Online.

Solange die Betreiber nicht rechtskräftig verurteilt wurden, sind die Uploader eh aus dem Schneider. Und ob in ein paar Jahren dann noch was kommt, ist eine andere Frage. Erstmal die Betreiber von SO, dann sehen wir weiter.
Im Übrigen müsste die Verjährung auch mit beachtet werden…

Kim Schmitz ist immer noch nicht vor Gericht gewesen und das liegt schon 8 Jahre zurück, dass sein OCH hoch ging.

Die deutsche Justiz soll ja auch total überlastet sein.

Ich lese hier viele schlechte Ratschlage bezüglich der Zahlungsart. Vergesst Paysafecard. Es geht wesentlich einfacher (man muss nicht mal seinen Arsch vom Sessel hochheben) und noch anonymer.

Der Weg dazu geht über Monero und xmr.to. Man erstellt sich dazu zwei Monero Wallets (lokal, nicht über einen Online Dienst). Die erste Wallet lädt man über einen von verschiedenen Dienste mittels SEPA, Paypal, Kreditkarte, etc. Dann transferiert man einen Teil auf die zweite Wallet.
Wenn man nun irgendwo bezahlen will, wählt man Bitcoin aus. Bitcoin hat breite Unterstützung und falls es diese nicht gibt geht man den Weg über einen Reseller. Auf xmr.to kann man nun die Ziel Bitcoinadresse eingeben und bekommt eine Ziel-Moneroadresse. Auf diese überweist man von der zweiten Wallet den entsprechenden Betrag und xmr.to überweist die Bitcoin an den Händler.

Hinsichtlich der Gebühren hält sich das Ganze in Grenzen. Wenn man seine erste Monero Wallet über SEPA lädt, kommt man auf Gesamtgebühren von vielleicht 2.5% bei aktuellen Bitcoin Transaktionskosten. Das ist wesentlich weniger als bei Paypal & Kreditkarte wo man im Größenordnungsbereich von etwa 4% liegt.

Das erstmalige Aufsetzten dauert etwas, aber man kann sich bei einem Bust ganz gechillt zurücklehnen, egal ob man Poweruploader ist oder nicht. Vorausgesetzt man hat auch immer ein VPN verwendet.

Hi…also man sollte die Panikmache mal abstellen, denn

  1. War so nicht illegal und jeder angemeldete Nutzer darf nicht einfach so vorverurteilt werden.
  2. Müssen erstmal alle Downloads den ip zugeordnet werden, was aufgrund von Verschlüsselung nicht so einfach sein sollte bei der Datenmenge.
  3. Dann muss gecheckt werden, welche Daten illegal sind und welche nicht, was datenschutzrechtlich auch heikel sein dürfte, da hinter einer gepackten Datei ja auch private Urlaubsbilder stecken könnten.
  4. Danach müssten die ips den Nutzern zugeordnet werden und die Daten an die Rechteinhaber weitergeleitet werden bevor Abmahnungen verschickt werden können.
  5. Weiß niemand, was und ob so überhaupt ips geloggt hat und wie lange.
    6.speichern vodafone und co laut ihrer Aussage nur 7"Tage.

Daher denke ich werden wohl erst die Betreiber untersucht, wobei man ihnen erst was nachweisen muss.
Vorher darf man nicht einfach Server durchsuchen einer legalen Plattform
Dann wird man sich erstmal damit zufrieden geben, dass der Dienst down ist…Uploader könnten belangt werden, wenn es einfach ist, laut so dürfte aber kaum was über Downloader zu finden sein…

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Aber an die Nutzer, Uploader oder Downloader kann man erst herantreten, wenn die Betreiber rechtskräftig verurteilt sind. Bis dahin gelten sie als unschuldig und die Daten, die gefunden werden, sind irrelevant.
Das wird, wenn man sieht was und wie das mit Megaupload und Kim Schmitz läuft Jahre dauern.
Bis dahin tritt auch eine mögliche Verjährung ein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Uploader belangt werden, solange die Verantwortlichen nicht verurteilt worden sind. Downloader sind eh aus dem Schneider. Obwohl, wenn es sie nicht gebe, es auch keine Uploader gebe… Nur mal als Gedanke… :slight_smile:

Und hier mal etwas über Sharehoster:

Anders als beim Filesharing entsteht bei der Nutzung von
Sharehostern nur eine einzige Kopie eines Werkes auf dem Rechner des Nutzers.
Die Datei wird dann auch nicht anderen Personen zum erneuten Download angeboten.
Dementsprechend liegt beim Nutzen eines Sharehosters zwar eine unerlaubte
Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes vor, allerdings
fehlt die beim Filesharing vorhandene Zugänglichmachung der Datei für eine
große Zahl weiterer Internetnutzer. Rechtlich gesehen ist das Sharehosting also
weniger brisant als Filesharing. Abmahngefährdet sind in der Regel nur
Personen, die urheberrechtlich geschützte Dateien bei Sharehostern hochladen.

Der Text ist von da: https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/streaming-filesharing-co

  1. September 2010,

Somit möchte ich konkret fragen:

  • welche Daten werden bei Ihnen im Rahmen des erzeugten Traffics (Upload und Download) gespeichert?
  • welche Daten werden an Dritte weitergegeben?
  • werden Daten gespeichert; wenn ja, wie lange?

Es wäre nett, wenn Sie mir hierzu Auskunft geben könnten. Weitere One-Click-Hoster wurden ebenfalls um Auskunft gebeten und
Antworten hierzu wie folgt:

RAPIDSHARE:
Guten Tag,

Es werden folgende Daten bezüglich Downloads gespeichert:

Free-User:
Bei Free-Usern wird gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse
während der letzten 10-100 Minuten heruntergeladen wurde.
Diese Informationen bleiben ca. 2 Stunden lang gespeichert.

Premium-User:
Bei Premium-Usern wird gespeichert, welche Datenmenge an welchem Tag von
welcher IP-Adresse heruntergeladen wurde.
Diese Informationen bleiben derzeit 90 Tage lang gespeichert und können in der
Premium-Zone eingesehen werden.

Es gibt keine Logs darüber, welcher User welche Datei herunter geladen hat.

Downloader werden nicht angeklagt, obwohl sie durch das Saugen der Dateien erst den „Schaden“ anrichten.
VPN und gut ist.

Unabhängig ob Uploader oder Downloader irgend was passiert läutet das Hochnehmen von Share Online das Ende der Warez Szene im deutschsprachigen Raum ein , ohne Premium Account sind diese Hoster uninterresant.
In Naher Zukunft wird es wohl Europaweit in Sekunden möglich sein die Ip vom Provider zu erfahren und der fall So zeigt das diese anbieter null sicherheit bieten , auch ein VPN Anbieter kann nicht bedenkenlos vertraut werden und die gefahr wächst in naher zukunft.
Es ist eine Win Situation für die Legalen Streaming Anbieter wie Netflix, Amazon Prime und die neuen Disney plus und co.
Viele jetzt verunsicherte werden es bestimmt nicht wagen einen neuen Premium Account egal welcher Anbieter zu erwerben.

Ob das eine Winsituation der legen Streaminganbieter ist, wird sich noch zeigen.
Sie würden gewinnen, wenn sie sich zusammen tun, aber so?
Zusammen 10 Euro/ Monat… ich bin Kunde…
Einzeln für jeden 10 Euro / Monat, ich bin kein Kunde. Ist mir viel zu teuer, kann und will ich mir nicht leisten.
Zumal die Qualität nicht der entspricht, die ich als Qualität bezeichne. Damit kann ich zwar Serienschauen, aber auf gar keinen Fall Spielfilme.

Dies geht immer mehr Menschen so. Deutschland verarmt.

Was mal Interesse Wehr zu wissen ob die Zahl bei Netflix und Co seit Mittwoch nach oben gegangen sinde. Hab seit Tag 1 Netflix und Prime schon Jahr.
War nur noch bei denn Cloud Drive um Sachen zu sichern Mal sehen ob es Ärger gibt ob man nicht schon genug Sorge hätte.

Ja die Filme Industrie bekommt es irgendwann auch hin die Musik Industrie hat auch geschafft. Kenn eigentlich keine mehr der nicht Spotify oder Prime Musik hat.

Ich habe das nicht.

Ok, wir kennen uns ja auch nicht :slight_smile:

Ich höre und kaufe CDs oder eben kopierte FLAC Dateien vom NAS.

Oder die Zahl der premium Accounts bei uploaded :grinning:

  1. Erstmal ist das keine 1:1 - Kopie deines Originals, was du zuhause hast !! Ein RIP, ist allerhöchstens als veränderte Kopie anzusehen, was dir in dem Fall NICHT weiterhilft !! Hinzu kommt, dass die Kopie, selbst wenn sie eine 1:1 - Kopie EINER BluRay ist…nach lange keine 1:1 - Kopie DEINER BluRay ist…kannst mir folgen, ja !!!

  2. Mal zur Erklärung zu deiner Frage wegen der Strafbarkeit und der Bewertung:
    Wenn wir mal folgendes voraussetzen >>> Die Abmahnungen wegen Streaming und generell Themen rund um das Urheberrecht gehören zum “ Zivilrecht ” und nicht zum “Strafrecht”. Was bedeutet, dass die Betreibung von zivilrechtlichen Forderungen durch private Anwälte und nicht durch Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgt. Das ist ein oftmals falsch interpretierter oder wiedergegebener Fakt, welcher aber für die weiteren möglichen Schritte ausschlaggebend ist, gerade in Bezug darauf, wie die Privatpersonen belangt werden können.

  • Die Ausforschung von Nutzern (Also die Erhebung der realen Daten eines Nutzers anhand seiner im Internet verwendeten IP-Adresse, wird auch nur in Deutschland durch spezielle Gesetze ermöglicht. Dabei kann ein Anwalt welcher behauptet ein zivilrechtlichen Schadensersatz geltend machen zu können (Beweisen muss er das nicht) über ein Gericht eine Ausforschung der realen Daten eines Nutzers beantragen und bekommt dies im Regelfall auch genehmigt. Mit dieser Zustimmung eines Gerichtes verlangt er dann die persönlichen Daten (Name, Anschrift) eines Nutzer vom Internetanbieter . Die Daten verwendet er dann um dem Nutzer eine “Abmahnung” zuzusenden, mit dem Vorschlag über die Zahlung eines Betrages die Klagserhebung aufzuschieben oder auszusetzen.

  • Also wenn man diesen Prozess ansieht, dann kann man auch recht rasch erkennen, dass dieser Vorgang NUR innerhalb Deutschlands umzusetzen geht. Sofern ein Nutzer eine IP Adresse aus dem Ausland verwendet (zB Schweiz oder Russland) dann ist eine Ausforschung des Nutzer nicht mehr möglich!
    Dabei ist wichtig zu beachten, dass man sich zu einem VPN-Standort ausserhalb des eigenen Landes verbindet (ideal dafür sind: Schweiz, Niederlande, Russland) und der Anbieter nach Möglichkeit auch keinen Standort im eigenen Land hat (Am besten außerhalb der EU).

  • Damit ist sicher gestellt, dass zivilrechtliche Anfragender Auskunftsersuchen schon aufgrund dieser Tatsachen gar nicht erwogen werden können.

Hallo allerseits. Was mich mal interessieren würde… Wurden eigentlich Vorname, Name, Adresse oder ähnliches in Deutschland verlangt, beim Erstellen eines Share Online Accounts ?

Nein. Grundsätzlich war anonyme Anmeldung, Zahlung und Nutzung möglich.

Von welchem Zeitraum kann man denn ungefähr ausgehen, die überprüft werden kann?

Mein Anbieter soll die IP nach 2 Tagen löschen aber durch die Vorratsdatenspeicherung, wovon ich jetzt mal ausgehe, ist von 3 Monaten die Rede. Können die jetzt nur den Traffic von den letzten 3 Monaten überprüfen, da es ja „keine IPs mehr geben soll“ oder geht das über Jahre hinweg?

ISPs müsen 7 Tage lang die IP-Adressen mit den Anschlussinhabern verknüpfen und preisgeben können, laut Gesetzgeber. Aber als Downloader würde ich mir wirklich keine Gedanken machen.

…wie liegen denn die dateien auf SO vor? So wie beim Download oder verschlüsselt?

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www1.informatik.uni-erlangen.de/filepool//publications/df-whitepaper-3.pdf&ved=2ahUKEwji3-TjxKrlAhUJ4KYKHUiNDtwQFjAAegQIBRAB&usg=AOvVaw0mBXtcixyQvFOkk-gNaBwB

Diese Spuren hinterlässt der jdownloader auf deinem System. Frage: welche Spuren hinterlässt der jdownloader auf dem Server der Gegenseite, außer der IP? Und welche davon wären einem bestimmten Hardware System zuzuordnen?

Verschlüsselt.
Nur de Uploader hat die Klarnamen gesehen