Share-Online.biz - Auswertung der Ermittlungsbehörden dauert an

Natürlich… :wink: Es wird andererseits auch Gründe haben, dass die Auswertung der Files etwas umfangreicher beim Abarbeiten erscheint ! 28_cd5b82eaf02d1f68292ddcead4d35c5f

Nun, die Stille um die ganze Sache ist dennoch echt extrem gruselig, finde ich. An dieser Stelle ein großes Danke an Ghandy für’s Dranbleiben - muss auch mal gesagt werden.

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Stille bei Ermittlungstätigkeiten ist ja auch ein gewollter, taktischer Ermittlungsansatz der Behörden! Diese Taktik soll ja absichtlich Ängste bei den Betroffenen schüren, um z.B. im besten Fall zu Selbstanzeigen usw. führen! :wink:

Wie sind eigentlich die Verjährungsfristen für illegale Downloads?

Ich habe mal was von 7 Jahren gehört, bin aber kein Jurist.

Konkret betragen die einzelnen Verjährungsfristen bei der Strafverfolgung 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, 20 Jahre bei Taten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind, zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr (z.B. Raub) bis zu fünf Jahren bedroht sind, drei Jahre bei den übrigen Taten.

Die Verjährung kann unterbrochen werden, die Verjährungsfrist läuft dann nicht weiter. Dies kann sein aufgrund einer Mitteilung an den Beschuldigten, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, oder die erste Beschuldigtenvernehmung, jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter, jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung oder einen Haftbefehl, die Anklageerhebung, die Eröffnung des Hauptverfahrens und den Erlass eines Strafbefehls. Nach jeder dieser Unterbrechungshandlungen beginnt die Verjährung von neuem. Die endgültige Strafverfolgungsverjährung tritt nach Ablauf der doppelten gesetzlichen Verjährungsfrist ein.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, beginnt die Vollstreckungsverjährung.

Je nach Strafrahmen, werden hier also Verjährungsfristen von 3 oder 5 Jahren in Betracht kommen. Da aber immer mind. eine Unterbrechungshandlung im Verfahrensweg passiert, kann man also, je nach Strafrahmen davon ausgehen, dass wir hier über Fristen von 6 bis 10 Jahren sprechen!!

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Ich sage ja, ihr seid aus der Nummer längst nicht raus. Aber mal ernsthaft. Bis auf die aktivsten 10 Top Uploader (wenn überhaupt!) werden die niemanden belangen. Erst recht nicht die reinen Downloader, die dafür bezahlt haben. Das glaube ich ich im Leben nicht. Wie viele Jahre wollen die denn noch die Daten auswerten für die paar Urheberrechtsverletzungen?

Die haben jede Menge Straftaten mit ganz anderen Kalibern auf Lager, die zeitnah behandelt werden müssen. Man nehme als Beispiel nur die Krypto-Abzocke, da haben die Täter im deutschsprachigen Raum Werte bis zu ca. einer Milliarde Euro insgesamt ergaunert!!

Danke für die sehr ausführliche Antwort!

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Ich habe bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal wieder angefragt, wie das mit der Verfolgung der Nutzer aussieht.

ich denke mal die haben es immer noch nicht geschafft und werden dich vertrösten …

Ja, das ist zu befürchten!

Zum Glück sind Urheberrechtsverletzung Antragsdelikte
Und die ganzen IPs sind auch schon alle verfallen falls die Polizei sich die nicht bei den Providern rechzeitig geholt hat

Die IPs sind doch gar nicht wirklich relevant. Die Downloads liefen doch bei den verwendeten Download-Tools über die SO-API. An die API wurden sämtliche User-Daten übertragen, um diesen als Premium-Nutzer zu verifizieren. Als Rückantwort wurde dann ein Token und eine ID gesendet, um den Download zu beginnen. Die Zahlungsdaten für die jeweiligen Premium-Accounts werden wohl dann zur Identifizierung der Personen dahinter genutzt. Final muss man dann „nur“ noch diese Download-Tokens, den echten Personen hinter dem Account zuordnen. IPs sind also eher „nice to have“, als das sie zwingend notwendig wären! :wink:

Dann müsste aber nachgewiesen werden was runtergeladen wurden ist.

Stimmt ja auch! Der Titel des gewünschten Files und die Location, auf welchem Server die Dateien liegen, kommt per Token, als Antwort an den User / das Download-Tool.
Dann schaue dir mal bitte diesen Text an, speziell das untere Drittel. Da wird schnell klar, wie einfach diese Zuordnung schon wäre…

https://tarnkappe.info/forum/t/share-online-biz-auswertung-der-ermittlungsbehoerden-dauert-an/8722/25

Natürlich ist diese Aussage auch nur Spekulatius, dafür aber einleuchtender Spekulatius - was anderes machen wir ja auch nicht! Und das die Analyse der Daten so ewig lange dauert, ist eigentlich ein Zeichen dafür, dass die Behörden es diesmal ordentlich machen wollen!! :wink:

Die Daten der API von Share-Online.biz sind sicherlich ein interessanter Ermittlungsansatz.
Bis jetzt habe ich aber noch nicht gehört, dass ein Token in einem Gerichtsverfahren als Beweis ausreichen würde.

Zusätzlich werden die IP-Adressen benötigt um die Person oder Personen hinter dem Account eindeutig zu ermitteln und um den Download zu beweisen (Stichwort: Account-Sharing).

Das sprengt bei den Downloadern schnell das Budget für diesen Fall. Die Ermittlungsbehörden zahlen an die Provider nach der gesetzlichen Vergütung 18€ pro IP-Adresse für die Daten von 3 Tagen.
Dazu kommen die Kosten für Personal etc., da kommt bei den Massen an Nutzern eine Menge zusammen. Falls sich mehrere Personen den ermittelten Internetanschluss teilen wird auch eine teure Hausdurchsuchung und Auswertung benötigt. Es muss eine Person eindeutig ermittelt werden.

Bei der Priorität des Verfahrens im Vergleich zu anderen Delikten im Bereich Cybercrime und dem Personalspiegel des ZAC NRW ist es sehr unwahrscheinlich, dass nur für dieses Verfahren so viele Mittel gebunden werden.

Im Jahr 2019 gab es übrigens auch keinen signifikanten Anstieg der Abfragen der IP-Adressen durch die Justiz, hier eine Quelle dazu:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/Telekommunikationsueberwachung.html

Das ZAC NRW braucht so lange für die Verarbeitung der Daten weil sie (wie jede andere Staatsanwaltschaft auch) komplett überlastet ist. COVID-19 hat dabei sicherlich nicht geholfen.

Was die Verjährung angeht ist der 01.01.2025 der Stichtag.
Wer bis dahin noch nichts von der Justiz gehört hat ist aus dem Schneider.
Ohne Mitteilung an den Beschuldigten gibt es keine Unterbrechung der Frist.

Ich bin selbst kein Anwalt aber von Menschen aus der Justiz umgeben und habe mich aus mehreren Quellen informiert.

Edit: etwas genauer formuliert

und die behörden müssten auch sehr schnell gewesen sein innerhalb von 7 tagen hätten die die provider abfragen müssen.

Letzten Endes sind das alles nur Vermutungen, genau wie meine es auch sind. Wir wissen es einfach nicht, wie final die Ermittlungen und Analysen ablaufen und ob es am Schluss ausreicht, einzelne „Power-User“ anzuzeigen!? Mehr, als reines Abwarten, bleibt wohl nicht übrig.

Es sind natürlich nur Vermutungen, wie bei allem was in der Zukunft liegt.
Man sollte aber die Wahrscheinlichkeiten und die Rahmenbedingungen, besonders die gesetzlichen, nicht außer Acht lassen.

Meine Aussagen im Post 36 im Bezug auf die benötigten IP-Adressen, der Vergütung für die
IP-Adressauskunft, der Überlastung der Justiz und der Verjährung sind Fakten.
Sobald gegen einen Downloader ermittelt wird muss nach dem Gesetz gegen alle anderen Downloader auf der gleichen Ebene vorgegangen werden (abgeschichtetes Verfahren).

Urheberrechtsverfahren haben auch keine Priorität beim ZAC NRW, es wurde keine Taskforce gebildet und bei den knapp 20 Staatsanwälten dort für alle Verfahren müssen sie ihre Kapazitäten sinnvoll verteilen. Da gibt es eine Menge größerer Fische.

Dazu müssen die Beweise wasserdicht sein, sonst wird das Urteil in höherer Instanz aufgehoben und der Präzedenzfall hat sich erledigt. Je mehr Verfahren in unterschiedlichen Bundesländern laufen desto höher ist diese Wahrscheinlichkeit.

Das macht die Verfolgung der Downloader sehr unwahrscheinlich.

Edit: anders formuliert und Punkte ergänzt

Das die deutsche Justiz schon seit Jahrzehnten überlastet ist, wäre nichts neues! Eine Taskforce wird normalerweise nach einem Anfangsverdacht und zu den ersten Ermittlungen gegründet und bestimmt nicht im nachhinein zur Auswertung der erlangten Beweise.
Die Verjährungsfristen waren hier schon länger abgeklärt (es gibt zu dem SO-Bust hier ja nicht nur diesen Thread).
Die jetzigen Auswertungen zu SO finden zwar im Auftrag des ZAC NRW vielleicht statt, aber diese werden unter Garantie nicht von Mitarbeitern aus diesem Haus durchgeführt - allerhöchstens gesteuert und überwacht!
Was viele in diesem Zusammenhang auch allzu gerne vergessen → Die eigentlichen Ermittlungen gegen Share-Online und dem dahinter befindenden Gesamtkonstrukt, haben ja schon einige Jahre vor dem Bust begonnen und nicht erst danach. Wer weiß denn schon, welche Daten über Betreiber, Uploader, Downloader zuvor gesichert wurden?? Denn auf Grund dieser ermittelten Faktenlage wurde ja erst ein Zugriff und die Abschaltung durchgeführt…
Des weiteren weiß auch keiner wirklich, was SO an Kundendaten, Verkehrsdaten etc. pp. tatsächlich gespeichert hatte? Möglich wäre da eine ganze Menge, wenn man mal an die nicht vorhandene Kundensicherheit denkt - Stichwort „Sparkasse Aachen“ einige Jahre zuvor!!
Wie tief die Behörden während ihrer Ermittlungen in dem Konstrukt gesessen haben, kann man auch nur spekulieren, möglich ist dahingehend aber auch so einiges!
Im Übrigen definiert man in der Justiz ein sogenanntes „abgeschichtetes Verfahren / geschichtetes Verfahren“ als abgetrenntes, eigenständiges Verfahren z.B. zu einem Hauptverfahren. Es geht also nur um eine Art der Abtrennung, innerhalb verschiedener Verfahrenszweige. Da hinkt deine Definition schon etwas… :wink: